Erhebliche Regelungslücken bei Tattoofarben konstatierte schon im Jahr 2000 die Kosmetik-Kommission des heutigen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Denn bereits damals zeichnete sich ein starker Trend zum bleibenden Hautschmuck ab. Die Empfehlung des Europarats zu Tätowierfarben im Jahr 2003 war ein Schritt in die richtige Richtung: Per Negativlisten wurden erstmals eine Reihe von gesundheitsschädlichen Substanzen verboten. Die Empfehlung wurde 2008 überarbeitet und 2009 zum Teil in die deutsche Tätowiermittel-Verordnung übernommen. Die Kontrollen der Untersuchungsämter von 2010 bis heute zeigen jedoch, dass immer noch viele Tattoofarben randvoll mit verbotenen Stoffen sind. Die Situation ist so prekär, dass sich das BfR an ÖKO-TEST wandte und vorschlug, das Thema Tätowiermittel aufzugreifen.
Doch welche Hersteller waren nach den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen bei der Herstellung von Tattoofarben besonders nachlässig? Und wurden für Tattoofarben mit verbotenen Stoffen Verkehrsverbote verhängt? Dies wollten wir von den Landesuntersuchungsämtern wissen und schrieben eine Reihe von ihnen in ganz Deutschland an.
Montag, 12. November 2012: Per E-Mail bitten wir fünf Landesuntersuchungsämter, uns Ergebnisse zur Kontrolle von Tätowierfarben inklusive Produktnamen und Hersteller mitzuteilen: das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Niedersachsen (LAVES), das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Baden-Württemberg (CVUA), die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen in Sachsen (LUA), das Landeslabor in Schleswig-Holstein (LVUA) sowie das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern (LALLF).
Dienstag, 13. November 2012: Das LALLF lässt uns wissen, dass man die Rechts- und Datenlage prüfe. Eine Antwort sei frühestens am Freitag, den 23. November möglich. An diesem Freitag und damit elf Tage nach unsere Anfrage vom 12. November schreibt man uns aus Mecklenburg-Vorpommern: "Wir stecken in der Endabstimmung auf Ihre Anfrage zu Tätowierfarben." Am Dienstag, den 27. November, signalisiert uns das LALLF endlich grünes Licht für unsere Anfrage. Vor Herausgabe der Infos müssten wir jedoch nochmals schriftlich begründen, inwiefern die von uns begehrte Auskunft zum Verbraucherschutz beitragen könne sowie mögliche Gesundheitsgefahren abwehre. Die Begründung schicken wir unmittelbar ans LALLF. Doch statt uns endlich Auskunft zu geben, erhalten wir vom LALLF am Tag darauf wieder nur eine Rückfrage: "... bitte noch mitteilen ..., was konkret mit den Untersuchungsergebnissen geschehen soll bzw. wird (Publikation, wo, wann)."
Am Mittwoch, den 14. November 2012, teilt uns das CVUA mit, die Zusammenstellung der Daten werde noch einige Zeit dauern. Vor der Herausgabe von Daten müssten die betroffenen Tattoofarbenhersteller angehört werden. Im Jahr 2010 hatte die Baden-Württemberger Behörde bunte...