Gibt es ein Grundrecht aufs Dampfen? Den Eindruck könnte gewinnen, wer sich im Internet über elektronische (elektrische) Zigaretten informieren will und dabei auf die Seite www.dampfertreff.de gelangt: "Liebe Gäste, die Dampfer brauchen Hilfe, damit E-Zigaretten nicht verboten werden bzw. so reguliert werden, dass ein freies Weiterdampfen unmöglich wird. Bitte lest und zeichnet diese EU-Bürgerinitiative (...)." Dahinter steckt eine "Europäische Initiative für freies Dampfen" (EFVI), die in einem Manifest für die E-Zigarette "eine Klassifizierung als Genussmittel, und zwar unabhängig vom Vorhandensein von Nikotin" fordert. Auch die Interessengemeinschaft E-Dampfen trommelt: Pressesprecher Volkmar Stendel will nicht tatenlos mit ansehen, "dass ein innovatives Produkt wie die E-Zigarette aus ideologischen Gründen verdrängt werden soll".
Die ganze Aufregung dreht sich um die überarbeitete Tabakproduktrichtlinie, für die EU-Parlament und Ministerrat im Februar und März 2014 grünes Licht gegeben haben, und die in den nächsten zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Deren Vorgaben sollen insbesondere Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abhalten. Erstmalig gibt es aber auch Vorschriften für die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die Liquids, mit denen die elektronischen Zigaretten gefüllt werden. Sie werden Medizinprodukte, wenn die Nikotinkonzentration 20 mg/ml überschreitet und der Hersteller eine Entwöhnung vom Rauchen in Aussicht stellt. Andernfalls bleiben die Liquids - wie bisher - frei verkäuflich und unterliegen der Tabakgesetzgebung mit den gleichen Auflagen in Sachen Vermarktung und Abgabe wie andere Tabakprodukte.
"Ich hätte mir gewünscht, dass Liquids in E-Zigaretten grundsätzlich als Medizinprodukt gelten, kann aber mit der gefundenen Lösung gut leben", erklärt die Europa-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt von der SPD auf ihrer Homepage. "Unverständlich und inkonsequent ist jedoch, dass es kein Verbot von Geschmacksstoffen in den Liquids elektronischer Zigaretten geben wird", bemängelt Roth-Behrendt. Dafür kann sie vor dem Hintergrund, dass es bislang keine Studien zu den möglichen Langzeitfolgen von E-Zigaretten gibt, kein Verständnis aufbringen.
Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, sieht in dem Vorschlag einen ausgewogenen Kompromiss und schreibt in einem Beitrag zum Verbraucherschutz: "Die E-Zigarette ist nicht unproblematisch, denn Nikotin macht abhängig. Daher sollte sie auf keinen Fall von Jugendlichen benutzt werden. Für starke Raucher, die anders nicht von der Zigarette wegkommen, ist sie allerdings eine Alternative. Deshalb dürfen wir sie nicht totregulieren."
Doch worum geht es eigentlich? 1965 bekam der Amerikaner Herbert A. Gilbert ein Patent für eine rauchlose Nicht-Tabak-Zigarette erteilt. Die Erfindung verlief jedoch im Sande. Vor gut zehn Jahren ließ sich dann der Chi...