Was ich in den Müll werfe, geht niemanden etwas an – eine Vorstellung, die wohl von den meisten Menschen geteilt wird. Diese Überzeugung wird spätestens dann auf die (Nerven-)Probe gestellt, wenn sich jemand am "eigenen" Müll zu schaffen macht, etwa der Hausmeister oder Vermieter.
Das ärgert nicht nur viele Mieter, sondern wirft auch die Frage auf: Darf der Vermieter meine Mülltonnen kontrollieren? Wir geben Antwort.
Vermieter muss prüfen: Gibt es zu wenige oder zu viele Tonnen
Zunächst einmal gilt: Der Vermieter ist verpflichtet, ausreichend Mülltonnen zur Verfügung zu stellen. Die Kosten dafür werden fast immer an den Mieter weitergereicht, der die Müllgebühren über die Betriebskosten bzw. Nebenkosten bezahlt.
Damit der Vermieter seiner Verpflichtung nachkommen kann, genügend Mülltonnen zur Verfügung zu stellen, ist er berechtigt, zu überprüfen, ob die anfallenden Müllmengen und die Tonnengrößen auch zusammenpassen.
Fällt mehr Müll an, müssen mehr Mülltonnen bereitgestellt werden. Umgekehrt gilt aber auch: Fällt regelmäßig weniger Müll an, als es Platz gibt, muss der Vermieter die Anzahl der Tonnen reduzieren, weil er den Mietern gegenüber – die das Ganze ja bezahlen – zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet ist.
Das heißt also: Vermieter (oder deren Beauftragte, z.B. der Hausmeister) dürfen die Müllmengen kontrollieren.
Vermieter müssen unnötige Kosten verhindern
Zum Zweiten gilt: Trennen die Mieter ihren Müll nicht richtig, können höhere Gebühren oder Strafzahlungen anfallen. Denn: Wird die Tonne nicht korrekt befüllt, kann die Müllabfuhr sich weigern, den Abfall zu leeren. Gegebenenfalls muss dann eine Sonderabholung beauftragt werden. Die Kosten für die Fehlbefüllung müssen fast immer die Mieter bzw. die Hausgemeinschaft bezahlen.
Auch das hat der Vermieter im Sinne seiner Aufgaben zu verhindern – und die Mieter außerdem daran zu erinnern, dass Sie sich mit dem Mietvertrag verpflichtet haben, ihren Müll korrekt zu entsorgen. Für Mieter ist Mülltrennung schließlich Pflicht.
Vermieter haben entsprechend außerdem das Recht, die aufgestellten Restabfallbehälter auf ordnungsgemäße Trennung zu untersuchen. Das geht unter anderem aus einem Urteil des VGH Baden-Württemberg (Az. 10 S 1684/06) aus dem Jahr 2007 hervor. Wertstoffe wie beispielsweise Papier, Altglas oder Verpackungsmaterial, die nicht in die Restmülltonne gehören, dürfen entnommen werden.
"Der Vermieter darf aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ab und an überprüfen, ob die Anzahl der Mülltonnen für den Bedarf ausreicht und die Mieter den Müll richtig trennen", bestätigt uns Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund.
Was Vermieter nicht dürfen
Aus Gründen, die nichts mit seinen vertraglich vereinbarten Aufgaben zu tun haben, darf der Vermieter die Mülltonnen aber nicht untersuchen. "Natürlich darf er den Müll nicht kontrollieren, um auf diesem Weg seine Mieter auszuspionieren", so Frau Hartmann. Auch dritte, unbefugte Personen haben in aller Regel nichts an fremden Mülltonnen verloren; Näheres regeln die jeweiligen Abfallsatzungen.
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