Organspendeausweis: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Autor: Ricarda Dieckmann von dpa | Kategorie: Geld und Recht | 02.06.2022

Organspendeausweis: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Foto: Shutterstock/nitpicker

Eine kleine Karte, hinter der eine große Entscheidung steht: Auf dem Organspendeausweis können wir festhalten, was nach dem Tod mit unserem Körper passieren soll. Wichtige Fragen und Antworten dazu.

Möchte ich meine Organe nach dem Tod spenden? Diese Frage kann ein flaues Bauchgefühl verursachen. Denn mit dem eigenen Sterben beschäftigt sich niemand gern.

Es lohnt aber, eine Entscheidung in Sachen Organspende zu treffen – alleine schon mit Blick auf die Liebsten. Denn für Angehörige ist es eine große Entlastung, wenn sie den Willen Verstorbener kennen, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).

1. Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

Wer ohnehin in der Arztpraxis oder in der Apotheke ist, kann dort nach einem Ausweis fragen. Man kann ihn aber auch kostenlos unter organspende-info.de bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen.

Legt man nicht so viel Wert auf ein festes Kärtchen, lädt man sich den Organspendeausweis dort einfach als PDF-Dokument zum Ausdrucken herunter. Übrigens: Laut der BZgA reicht es theoretisch sogar aus, seine Wünsche zur Organspende formlos auf einem Blatt Papier festzuhalten.

Wer nun auf die Idee kommt, seine Entscheidung zur Organspende dem Testament beizufügen, sollte das aber besser bleibenlassen. Denn wenn das Testament nach dem Tod geöffnet wird, ist es für eine Organentnahme zu spät, so die BZgA.

2. Was kann ich beim Ausfüllen falsch machen?

"Wenn sich die Angaben widersprechen oder nicht ersichtlich wird, was der Wille der verstorbenen Person war, ist der Organspendeausweis nicht gültig", so Prof. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA. "In diesem Fall kommt es nicht zu einer Organspende."

Auf dem Organspendeausweis sollte man daher nur eine einzige Auswahlmöglichkeit ankreuzen. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen – erst sie macht den Ausweis rechtlich gültig. Der ausgefüllte Ausweis wandert dann am besten ins Portemonnaie, sodass man ihn im Alltag bei sich trägt.

3. Zwei Organspende-Ausweise widersprechen sich – was gilt?

Den ersten Ausweis verbummelt, einen zweiten ausgefüllt – das kann passieren. Aber: Was gilt, wenn nach dem Tod zwei Organspendeausweise auftauchen, die Unterschiedliches aussagen?

"Es gilt die zuletzt dokumentierte Entscheidung und damit der Organspendeausweis mit dem jüngeren Datum", so Martin Dietrich. Wer sichergehen will, vernichtet das alte Kärtchen, sobald er sich einen neuen Ausweis zugelegt hat.

Übrigens: Da die eigene Entscheidung allein auf dem Organspendeausweis dokumentiert wird, kann man sich jederzeit umentscheiden – ohne dies melden zu müssen.

Ein zentrales Register ist nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums derzeit noch in Arbeit und soll frühestens Ende 2022 kommen. Doch auch dann gilt: Niemand ist dazu verpflichtet, seine Entscheidung dort eintragen zu lassen.

4. Organspendeausweis im Urlaub dabeihaben?

Ja, rät die BZgA. Wer richtig gut vorbereitet ist, nimmt sogar eine Variante in der Sprache des Urlaubslandes mit. Auf der Webseite der BzgA gibt es den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Download als PDF-Datei.

Hintergrund: Im Urlaubsland können die Gesetze zur Organspende ganz anders sein als in Deutschland, so die BZgA. Während man hierzulande nur als Organspender infrage kommt, wenn man zugestimmt hat, gibt es etwa in Frankreich, Spanien oder Italien die Widerspruchslösung. Dort ist man automatisch Spender – sofern man nicht aktiv widersprochen hat.

Bei einem Todesfall im Ausland gilt das Gesetz des jeweiligen Landes. Und das laut BZgA ganz unabhängig davon, welche Nationalität die verstorbene Person hat. Auch wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte also im Urlaub einen Organspendeausweis dabeihaben, aus dem diese Entscheidung hervorgeht.

5. Welche Erkrankungen schließen eine Organspende aus?

Es gibt nur wenige Erkrankungen, die eine Organspende pauschal ausschließen. Selbst wer Krebs hat, kann Organspender werden – zumindest dann, wenn die Erkrankung nicht mehr akut ist.

"Wenn innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der Therapie keine erneute Krebserkrankung aufgetreten ist, gilt die Krebserkrankung nicht mehr als akut. In einem solchen Fall ist eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich wieder möglich", so Martin Dietrich.

Bei den meisten Erkrankungen prüfen Ärzte nach dem Tod individuell, ob sich die Organe für eine Spende eignen. In dem Feld "Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise" kann man vermerken, welche Erkrankungen man hat – und dem medizinischen Personal so die Arbeit erleichtern.

Übrigens: Eine Altersgrenze für Organspender gibt es nicht. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation war die bislang älteste Organspenderin in Deutschland 98 Jahre alt. Ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden, so die Stiftung.

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