Feldsalat gehört zu den wenigen grünen Lichtblicken auf winterlichen Salattellern. Sein leicht nussiges Aroma harmoniert wunderbar mit einer Vielzahl an frischen Zutaten, etwa Champignons, Fenchel und Möhren oder Äpfeln, Birnen und Orangen. Walnüsse, Haselnusskerne und Maronen passen ebenfalls hervorragend ebenso wie Camembert oder Blauschimmelkäse. Auch in Sachen gesunde Inhaltsstoffe kann der Salat vom Acker punkten. Denn er liefert nicht nur mehr Vitamin C und Betacarotin als viele andere Blattsalate, sondern auch reichlich Kalium und Eisen.
Dabei ist sein Anbau nicht ganz unproblematisch. Stehen die Pflänzchen dicht an dicht - wie in den großflächigen Kulturen der intensiven Landwirtschaft -, drohen Ernteverluste etwa durch Pilzerkrankungen und Schadinsekten. Konventionelle Erzeuger greifen daher regelmäßig zur Pestizidspritze. Erhebliche Rückstände im Salat können die Folge sein. Das bestätigen Untersuchungen der Lebensmittelüberwachung immer wieder. So wurden schon 2008 in einer Studie des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in rund 80 Prozent der 44 untersuchten Feldsalate Pestizide gefunden. Neun Proben überschritten damals die gesetzlichen Höchstmengen. Ähnlich belastet zeigten sich 25 Feldsalatproben, die das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUAS) 2015 untersuchte. In allen Proben wies das Amt Rückstände nach, allerdings lag kein Gehalt über den zulässigen Grenzwerten. Ein weiterer Unterschied zu 2008: Die Proben enthielten mit rund 0,5 Milligramm pro Kilogramm Feldsalat (mg/kg) eine viel geringere Gesamtmenge an Pestiziden.
Liegt es also an den niedrigeren Rückstandsbelastungen, dass Grenzwertüberschreitungen bei Feldsalat heute anscheinend der Vergangenheit angehören? Zum Teil ja, zum Teil aber auch nein. Ein anderer Grund sind Grenzwerterhöhungen, die zwischenzeitlich für den Anbau von Feldsalat beantragt wurden.
Und so darf Feldsalat heute deutlich mehr Rückstände enthalten als noch vor Jahren. Ein Beispiel ist das Pilzbekämpfungsmittel Iprodion. 2008 war noch ein Grenzwert von 10 mg/kg einzuhalten, seit 2015 darf die Rückstandshöchstmenge doppelt so hoch sein, denn jetzt gelten 20 mg/kg als Maximum. Oder Boscalid, ein anderer Wirkstoff gegen Pilzerkrankungen. Dieses Mittel war 2008 für den Anbau von Feldsalat noch nicht zugelassen, weshalb die allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg heranzuziehen war. Drei Überschreitungen von Grenzwerten gingen in der bayerischen Untersuchung von 2008 auf das Konto von Boscalid. Weil die Landwirte auf den Einsatz des Pilzbekämpfungsmittels im Anbau von Feldsalat aber nicht verzichten wollten, musste schnellstens ein eigener Grenzwert her. Das passierte auch. So wurde bereits zum September 2008 ein Höchstgehalt von 40 mg/kg festgesetzt. Doch auch dieser Grenzwert war nicht von Dauer, denn 2016 folgte eine weitere Erhöhung auf aktuell 50 mg/kg.
Warum speziell für Blattgemüse überdurchschnit...