Der Getränkehersteller Markengetränke Schwollen GmbH ruft eines seiner Mineralwasser-Produkte mit einem bestimmten Mindesthaltbarkeitsdatum zurück.
Bei einzelnen Flaschen sei nicht auszuschließen, dass "chemische Rückstände" auftreten, die zu "Abweichungen in Geruch und Geschmack" führen könnten, teilte das Unternehmen in seinem Rückruf mit. Vom Trinken betroffener Produkte wird abgeraten.
Markengetränke Schwollen ruft Mineralwasser zurück
Zurückgerufen wird das Wasser "Berg Quellen Medium B2" in der 0,75-Liter-Glasflasche (siehe Bild unten), ausschließlich mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und der Uhrzeit "01.08.24 G3 13:00 bis 18:30". Die Angabe ist rechts unten auf dem Hauptetikett der Flasche zu finden.
Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Produkte sind nicht betroffen.
Nach Angaben des Unternehmens wurde das Produkt vor allem in Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen vertrieben. Kunden, die ein betroffenes Mineralwasser gekauft haben, werden gebeten, es bei ihrem jeweiligen Händler zurückzugeben.
Verbraucherfragen werden unter Tel. 06787-101192 (Mo. bis Fr., 9 bis 16 Uhr) oder unter [email protected] beantwortet.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
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Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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Mit Material von dpa