Wer verpflichtet ist, für das Jahr 2021 eine Steuererklärung abzugeben, hat dafür drei Monate länger Zeit. Für die Abgabe der 2021er-Formulare bleibt Steuerzahlern bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.
Aufschub für Steuererklärung 2021 gewährt
Der Grund: Die steuerlichen Neuerungen rund um Homeoffice-Pauschale und Kurzarbeitergeld steigern laut VLH die zeitlichen und formalen Anforderungen zur Erstellung der Erklärung. Wer seine Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat sogar noch länger Zeit für die Abgabe – bis zum 31. August 2023.
Wessen Berater sogar noch die 2020er-Erklärung schuldig geblieben ist, kann ebenfalls aufatmen. Auch hier gibt es einen erneuten Aufschub bis zum 31. August 2022. Ursprünglich galt eine drei Monate frühere Abgabe.
Üblicherweise müssen Abgabepflichtige die Steuererklärung des Vorjahres bis zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurden die Fristen inzwischen mehrmals angepasst.
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