In einem von der beklagten Bank verwendeten Formular für einen Kreditvertrag war folgende Formulierung enthalten: "Kontoauszug: Die Kreditnehmer beantragen widerruflich die jährliche Zusendung eines Kontoauszuges gegen Entgelt (inkl. Porto) von 8,50 EUR pro Jahr."
Nach Ansicht der Richter ist diese Klausel aber unzulässig. Betroffene können das Entgelt nun innerhalb der Verjährungsfrist zurückfordern, sofern diese oder eine inhaltsgleiche Klausel in ihren Verträgen steht.
Weiterlesen auf oekotest.de: