Väter und Mütter, deren Kinder vor dem 1. Juli 2015 geboren sind, können jeweils bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag übertragen. Es steht dem Arbeitgeber allerdings frei, dies abzulehnen. Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten weitergehende Rechte für berufstätige Eltern: Sie können jeweils bis zu 24 Monate nicht genutzter Elternzeit auf die Zeit zwischen drittem und achtem Geburtstag übertragen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht mehr erforderlich. Nur wenn es sich bereits um den dritten Abschnitt Elternzeit für das Kind handelt, kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen, wenn "dringende betriebliche Gründe entgegenstehen".
Elternzeit
So funktioniert es mit der Planung der Elternzeit
| Kategorie: Kinder und Familie | 14.01.2018