Paris hat wie viele Metropolen zu wenig Wohnraum und erschwert aus diesem Grund das kurzzeitige Vermieten von Wohnraum an Touristen über Plattformen wie Airbnb. Der oberste europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt in einem wichtigen Urteil entschieden, dass die EU-Länder regulierend eingreifen dürfen und die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen einschränken dürfen. Die Richter haben mit dem Urteil eine Rechtsgrundlage für andere Großstädte in der EU geschaffen.
Als Grund führten die Richter zwingende Gründe des Allgemeininteresses an. Der Kampf gegen den Wohnungsmangel sei solch ein zwingender Grund.
Vermietung ohne Genehmigung ist nicht rechtens
Hintergrund für den Fall, der jetzt in Luxemburg verhandelt wurde: Zwei Wohnungseigentümer aus Paris mussten eine Strafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen, weil sie ihre beiden Wohnungen ohne Genehmigung an Touristen vermieteten. Die Eigentümer klagten daraufhin beim französischen Kassationshof, dem höchsten Gericht Frankreichs.
In Frankreich gilt eine Regelung, nach der für das kurzzeitige Vermieten von Wohnraum im Großraum Paris und in anderen Städten mit mehr als 200.000 Einwohnern eine Genehmigung vorliegen muss. Das aktuelle Urteil bestätigt die französische Regelung.
Zweckentfremdung von Wohnraum soll gebremst werden
Schon seit Jahren kämpfen Politiker gegen Wohnungsvermittler wie Airbnb. Die Online-Plattform soll für den immer knapper werdenden Wohnraum und steigende Mietpreise mitverantwortlich sein und die Zweckentfremdung von Wohnraum fördern. "Im Zentrum von Paris werden 26 Prozent der Wohnungen nicht von Bürgern der Stadt bewohnt", kritisiert Ian Brossat, Vizebürgermeister von Paris, gegenüber der Süddeutschen Zeitung.
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