Badezimmer renovieren: Rechtstipps zur Badsanierung in der Mietwohnung

Autor: Volker Lehmkuhl | Kategorie: Bauen und Wohnen | 22.07.2020

Badsanierung: Mieter sollten sich informieren, bevor sie auf eigene Kosten ein Badezimmer renovieren.
Foto: Sima/Shutterstock

Ein Bad ist nicht nur zum Waschen da. Es ist ein Ort zum Wohlfühlen. Doch gerade in Mietwohnungen laden Bäder nicht immer zum Verweilen ein. Will ein Mieter deshalb eigenes Geld in die Badsanierung stecken, ist es wichtig, dass er über das Mietrecht Bescheid weiß. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen.

Bäder mit alter Technik und Optik aus dem letzten Jahrhundert warten in Mietwohnungen oft auf Renovierung. Doch was ist, wenn der Mieter keine Badsanierung vorsieht? Was muss ein Mieter beachten, wenn er selbst tätig werden möchte? ÖKO-TEST gibt Antworten.

Badezimmer renovieren: Vertragsregelung ist wichtig

Wer als Mieter eigenes Geld in eine Badrenovierung investiert, sollte das vorher mit dem Vermieter klar schriftlich regeln. Vor allem der Wertersatz am Mietende sorgt häufig für Streit. Ohne Vertragsregelung, das heißt nur nach dem Gesetzeswortlaut, sind die Chancen auf Geld für die auf eigene Kosten installierte Wanne oder Dusche gering, so der Deutsche Mieterbund. Vielmehr muss der Mieter seine Einbauten beim Auszug entfernen und mitnehmen. Der Vermieter kann dies durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung verhindern, muss es aber nicht.

Wer also nicht wieder die alten Badezimmerarmaturen montieren oder den früheren Fußbodenbelag verlegen will, trifft eine klare Regelung über den Wert beim Auszug. Oder man lässt die Sachen kostenlos in der Wohnung, sofern der Vermieter zustimmt. Diese Regelung gilt nicht für Schönheitsreparaturen wie Wände streichen.

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Badsanierung: Silkonfugen sind Vermietersache

Brüchige Silikonfugen muss der Vermieter erneuern. Diese stellen keine Installationsgegenstände dar und unterfallen nicht dem Anwendungsbereich einer Kleinreparaturklausel. Das hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden (Az.: 5 C 93/16, GE 2017, 1227). Im verhandelten Fall hatte eine Vermieterin auf diese Klausel im Vertrag gepocht und eine von der Mieterin bezahlte Rechnung nicht übernommen.

Badsanierung in der Mietwohnung: Silikonfugen müssen vom Vermieter erneuert werden.
Badsanierung in der Mietwohnung: Silikonfugen müssen vom Vermieter erneuert werden. (Foto: Billion Photos/Shutterstock)

Badsanierung: Machen oder machen lassen?

Wer handwerklich geschickt ist, kann auch im Bad einiges selbst erledigen. Allerdings: für eine umfassende Sanierung ist der Gang zum professionellen Sanitärinstallateur der sicherste Weg. Die Fachbetriebe übernehmen auch die Gewährleistung. Schließlich gilt es, knapp ein Dutzend Aufgaben und Gewerke zu koordinieren, von der Demontage über die Elektroinstallationen bis zu den Fliesen.

Die Listenpreise für Wanne & Co. aus dem Fachhandel liegen wesentlich höher als für Ware aus dem Baumarkt. Doch auch wer kostengünstige Ware bevorzugt, muss auf Beistand nicht verzichten. Manche Baumärkte bieten einen Planungs- und Installationsservice an.

Geld sparen: Zuschuss für barrierefreie Bäder

Der Zuschuss der Pflegekasse richtet sich nach der Pflegestufe. Das Programm 159 der KfW ermöglicht unabhängig vom Alter einen zinsgünstigen Förderkredit bis zu 50.000 Euro. Im Programm 455-B gibt es zehn Prozent Zuschuss zu den förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro. Achtung: Die Zuschuss-Töpfe sind rasch leer, deshalb sollten Zuschüsse am besten am Jahresanfang beantragt werden.

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