Chemikalienverordnung

Hersteller kommen Informationspflicht nicht nach

| Kategorie: Bauen und Wohnen | 24.02.2018

Chemikalienverordnung

Es ist etwas faul im Staate Dänemark: Die dänische Umweltschutzbehörde EPA hat 41 Produkte aus Baumärkten getestet. 13 davon enthielten mehr als 0,1 Prozent Phthalat-Weichmacher, die aufgrund ihrer fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften auf der Kandidatenliste der europäischen Chemikalienagentur ECHA stehen. Über solche Inhaltsstoffe müssen Hersteller die Verbraucher auf Nachfrage informieren. Das legt die Europäische Chemikalienverordnung (REACH) fest. Hersteller müssen Fragen zu den Inhaltsstoffen innerhalb von 45 Tagen beantworten. Inwieweit sie das tun, hat die dänische EPA nun im Rahmen ihrer Untersuchung überprüft. Mit dem Ergebnis: Fünf Anbieter haben gar nicht geantwortet, sechs gaben falsche Informationen. Einer informierte zumindest über den enthaltenen Phthalat-Weichmacher DEHP (Diethylhexylphthalat). Allerdings enthielt das Produkt mit DIDP (Diisobutylphthalat) einen weiteren Weichmacher der Kandidatenliste. Nur ein Anbieter informierte korrekt. Von Verbraucherschutz kann in der Realität keine Rede sein.