Am 1. September tritt die sechste und letzte Stufe der sogenannten Ökodesign-Verordnung für Beleuchtung in Kraft. Sie stellt seit 2009 immer höhere Anforderungen an die Energieeffizienz von Lampen. Von September an müssen bis auf wenige Ausnahmen alle in Verkehr gebrachten Haushaltslampen mit ungebündeltem, also streuendem Licht die Energieeffizienzklasse B erfüllen. Betroffen von der Regelung sind Halogenlampen mit Schraubgewinde, die als Ersatz für die Glühlampe gedacht waren sowie verschiedene Hochvolt- und Niedervolthalogenlampen. Lediglich Klasse-C-Lampen mit R7-Sockel (Halogenstäbe) und G9-Sockel sind ausgenommen. Der Handel darf seine Lagerbestände noch abverkaufen.
Energieeffizienz
Ab September noch mehr Lampen verboten
| Kategorie: Bauen und Wohnen | 06.03.2018