Viele Schäden durch Gewitter und Sturm am Haus lassen sich verhindern – oder zumindest mindern. Oft helfen schon einige einfache Handgriffe, um unnötige Windschäden zu vermeiden.
Tipp: Den aktuellen Warnlagebericht des Deutschen Wetterdienstes finden Sie hier.
Fenster, Roll- und Fensterläden schließen
Schließen Sie während eines Sturms die Rollläden. Allerdings müssen sie komplett geschlossen, andernfalls vollständig hochgezogen werden. Die halbe Stellung ist keine Option, da der Wind sonst zwischen die Läden und Fenster dringen und den Rollladen aus der Führung drücken kann.
Schließen Sie außerdem alle Fenster und Türen – auch im Keller.
Was lose ist, wegräumen
Oft sind es keine Bäume, die für Schäden sorgen, sondern lose Gegenstände, die im Sturm zu gefährlichen Geschossen werden. Selbst der leere Blumentopf auf der Balkonbrüstung oder eine herumliegende Gartenschaufel können abheben und mit großer Wucht in Häuser und Fenster einschlagen. Daher rät die Verbraucherzentrale NRW vor einem Sturm dazu, selbst kleine Gegenstände aufzuräumen.
Sichern Sie außerdem Ihre Mülltonne und parken Sie Ihr Auto unter Umständen um: Es sollte nicht unter hohen Bäumen oder in der Nähe von Häusern stehen. Herabfallende Äste oder Dachpfannen könnten das Auto beschädigen.
Was locker ist, am Haus befestigen
Windböen können Vordächer, Dachrinnen, Fensterläden, Verkleidungen am Balkongeländer und Markisen losreißen, wenn diese nicht ausreichend befestigt sind oder sich im Lauf der Jahre gelockert haben. Man könne entsprechende Teile natürlich nicht vor jedem Sturm demontieren, so die Verbraucherzentrale NRW – aber sehr wohl sichern, etwa die Fensterläden durch eine stabile Verankerung der Scharniere.
Noch haben Sie Zeit, mögliche Schwachstellen zu überprüfen und gegebenenfalls in den Baumarkt zu fahren.
Alte Schwachstellen beseitigen
Ein Risikofaktor sind alte Sturmschäden, die bisher nicht beseitigt wurden. Starke Winde können bereits gelockerte Dachziegel, Schindeln oder Verkleidungen an Gauben und Giebeln abstürzen lassen. Nicht alles davon lässt sich auf die Schnelle noch sichern.
Was Sie aber tun können: eine mit Laub und Unrat vom letzten Sturm verstopfte Regenrinne freiräumen. Denn: Sie läuft bei starkem Regen über und beschädigt die Fassade.
Rückstauklappen kontrollieren
Bei einem Gewitter können große Regenmengen in kurzer Zeit fallen. Böden und Kanalisation haben dann Probleme, die Wassermengen aufzunehmen, und es kann sein, dass sich Wasser durch die Abflüsse ins Haus drückt.
Eine Rückstauklappe, die mancherorts sogar vorgeschrieben ist, verschließt von unten die Rohre. Deren Funktionsfähigkeit sollte man bei einer entsprechenden Wetterwarnung überprüfen, rät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Problematische Stoffe aus Keller räumen
Kümmern Sie sich bei einer möglichen Starkregen-Warnung zuerst um Gefahrenpotenziale im Haus: Sie sollten aus besonders bedrohten Räumen alles herausräumen, was möglich ist, besonders aber gefährliche Stoffe und Chemikalien wie Benzin und Öl, Pflanzenschutzmittel, aber auch Farben, die nicht ins Wasser gelangen dürfen.
Wichtig: Der Tank für Heizöl muss gegen Auftrieb gesichert sein, notfalls sollte er an der Wand verankert oder mit Ballast beschwert werden.
Ein einfacher Tipp: den Keller umräumen. Viele Gegenstände können ein paar Zentimeter Wasser überleben, sollten dafür aber nicht auf dem Boden, sondern auf höher gelegenen Regalen stehen, z.B. Elektrogeräte.
Strom abschalten
In den Räumen, die bei Starkregen geflutet werden könnten, sollten elektrische Geräte und die Heizung vom Stromnetz genommen werden. Wenn der Ernstfall eintritt, den Sicherungsschalter fürs gesamte Haus umlegen. Denn: Wenn es im Wasser zu einem Kurzschluss kommt, stellt das eine tödliche Gefahr dar.
Vor allem sollte man wissen: Selbst Sicherungen, die normalerweise vor elektrischen Schlägen schützen, sind meistens nicht mehr wirksam, nachdem sie mit Wasser in Berührung gekommen sind. Das erklärt die Initiative Elektro+, ein Zusammenschluss der Elektrobranche.
So zeigen Sie dem Versicherer Sturmschäden an
Für Schäden am Haus, etwa ein abgedecktes Dach, einen zerstörten Schornstein oder ähnliche Schäden an Nebengebäuden, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Für die Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.
Wie aber ist genau vorgehen, wenn der Schadensfall eingetreten ist? Dann ist es wichtig, schnell zu handeln. Denn Schäden müssen der Versicherung umgehend gemeldet werden. Der Versicherer teilt Betroffenen mit, ob sie direkt einen Handwerker kontaktieren können, oder ob die Versicherung erst einen Gutachter vorbeischickt. Bis dahin sollten Versicherte alle Aufräumarbeiten unterlassen, die die Feststellung des Schadens erschweren könnten. Auch Unrat sollte nicht weggeworfen werden, bis die Versicherung dem zustimmt.
Die Schäden sollten Betroffene zusätzlich möglichst detailliert mit Fotos oder Videos dokumentieren. Der Verband der Versicherungswirtschaft (GDV) rät auch, Kaufbelege zusammenzusuchen, die in der Regel die Schadensregulierung erleichtern.
Schadensminderungspflicht beachten
Achtung: Versicherte müssen zugleich die Schäden so gering wie möglich halten.
Das heißt: Durch das Abwarten auf eine Reaktion der Versicherung sollten keine Folgeschäden entstehen. Daher müssen Betroffene in gewissem Umfang durchaus selbst tätig werden: etwa, um zerstörte Fenster zu schließen, damit kein Regenwasser ins Haus eindringt. Auch sollten herumliegende Äste, Dachziegel und ähnliches weggeräumt werden. Man spricht hierbei von der Schadensminderungspflicht.
Voraussetzung für die Leistung der Versicherung: Es muss sich um ein sogenanntes 'Sturmereignis' gehandelt haben – dafür braucht es mindestens Windstärke acht. Die Verbraucherzentrale NRW verweist auf Versicherungsbedingungen, wonach für den Nachweis eine offizielle Sturmwarnung oder Schäden an anderen Häusern in der Nachbarschaft ausreiche.
Für Schäden, die durch Starkregen verursacht wurden, reicht der Versicherungsschutz oft nicht aus. Dafür ist in der Regel eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig. Als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudepolice wird die sogenannte Elementarschadenversicherung abgeschlossen.
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