Mieter müssen Schornsteinfeger in ihre Wohnung lassen. Denn eine Feuerstättenschau ist eine hoheitliche - also gesetzlich verankerte - Aufgabe, die allein bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführen dürfen, und zwar alle drei bis vier Jahre. Sie prüfen Heizungs- und Abgasanlagen auf ihre Betriebs- und Brandsicherheit und legen in einem Feuerstättenbescheid für den Eigentümer fest, welche Aufgaben und Messungen rund um die Heizung mit welchen Fristen zu erledigen sind. Dafür kann der Eigentümer dann einen anderen Fachmann beauftragen. Der Bezirkschornsteinfeger ist verpflichtet, den Termin für die Feuerstättenschau mindestens fünf Werktage vorher anzukündigen. Der Eigentümer wiederum muss seinen Mieter informieren. Falls der Termin nicht passt, kann der Mieter einen Alternativtermin vereinbaren. Sollte das Ganze scheitern, informiert der Bezirksschornsteinfeger die zuständige Behörde, die zunächst Mahnungen einleitet. Im schlimmsten Fall kann der Zutritt zwangsweise durchgesetzt und die Wohnungstür aufgebrochen werden.
Feuerstättenschau
Mieter müssen Schornsteinfeger reinlassen
| Kategorie: Bauen und Wohnen | 20.02.2018