So hat es kürzlich das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 33 C 1251/17(76)) entschieden. Im entsprechenden Fall hatten die Mieter eines Passivhauses beklagt, dass starke Zugluft im Winter den Aufenthalt in mehreren Zimmern zeitweise unerträglich gemacht hätte. Ein Gutachten bestätigte das. Das Amtsgericht gab den Mietern recht und erachtete eine Mietminderung in Höhe von zehn Prozent als angemessen.
Mietminderung bei Zugluft im Passivhaus
| Kategorie: Bauen und Wohnen | 05.05.2018
In Passivhäusern mit Lüftungsanlage geht es konstruktionsbedingt häufig etwas zugiger zu: Bewohner müssen das aber nur bis zu einem gewissen Grad tolerieren und können eine Mietminderungen einfordern, wenn das hinnehmbare und erwartbare Maß an Zugluft überschritten ist.