Was ist zu tun, wenn der Keller der Mietwohnung belegt ist. Darf man in dem Fall einen leeren Raum daneben nutzen, wenn das Haus einer Wohnungsgesellschaft gehört? Nein, generell haben Mieter nur das Nutzungsrecht für den im Mietvertrag aufgeführten Keller. Um zu einer schnellen Lösung zu finden, sollten Sie den Vermieter - hier die Wohnungsgesellschaft - schriftlich zur Räumung des Kellers auffordern und dafür eine Frist von ein bis zwei Wochen setzen. Die Wohnungsgesellschaft muss die Aufforderung an den Vormieter herantragen. Sollte der den Keller innerhalb der veranschlagten Frist nicht geräumt haben, empfiehlt der Mieterschutzbund eine Mietminderung von rund fünf Prozent. Die entgangenen Einnahmen kann der Vermieter zur Not einklagen.
Mietrecht
Altlasten vom Vormieter
| Kategorie: Bauen und Wohnen | 06.01.2018