Eine Depression rechtfertigt keine verspätete Mietzahlung. So hat es das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden (Az: 7 C 186/16). Im entsprechenden Fall hatte ein psychisch erkrankter Mieter mehrfach seine Miete nicht oder nicht vollständig gezahlt. Daraufhin mahnte ihn der Vermieter zunächst ab und reichte nach weiteren Zahlungsverzügen eine Räumungsklage ein. Die Depression führe laut Amtsgericht nicht zu Schuldunfähigkeit, zumal das Problem durch einen Dauerauftrag leicht zu lösen gewesen wäre. Es gab der Räumungsklage statt.
Mietverzug
Depression rechtfertigt keinen Mietverzug
| Kategorie: Bauen und Wohnen | 07.01.2018