Fehlerhafte Kennzeichnung: Daim-Riegel zurückgerufen

Autor: Redaktion (lw) | Kategorie: Essen und Trinken | 08.03.2023

Fehlerhafte Allergenkennzeichnung: Daim-Riegel zurückgerufen
Foto: Genuport Trade GmbH

Eine Charge Daim-Riegel in der Zweier-Packung wird zurückgerufen. Die Produkte enthalten keine deutschsprachige Allergenkennzeichnung. Bei vorverpackten Lebensmitteln ist eine entsprechende Kennzeichnung allerdings Pflicht.

Die Genuport Trade GmbH ruft Daim-Riegel in der Zweier-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 11.11.2023 und der Chargennummer OUV2030223 zurück. Der Grund: Die Produkte enthalten keine deutsche Kennzeichnung, weshalb nicht ersichtlich ist, welche Allergene das Produkt enthält, so das Vertriebsunternehmen.

Daim: Dieses Produkt wird zurückgerufen

  • Artikel: Daim 2er Riegel, 56 g
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 11.11.2023
  • Charge: OUV2030223
  • EAN: 7310511257507

Kunden, die eine betroffene Packung gekauft haben, werden gebeten, diese in den Handel zurückzubringen, wo ihnen der Verkaufspreis erstattet wird. Alternativ können Sie das Produkt direkt an Genuport Trade GmbH, Gutenbergring 60, Qualität, 22848 Norderstedt schicken, wo Sie Ersatz erhalten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter [email protected] oder Tel.: 040-52841-01.

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