Das italienische Unternehmen Rizzi Group GmbH ruft Steinpilze zurück, die bei bei der Supermarktkette Kaufland verkauft wurden. Die getrockneten Pilze könnten eine erhöhte Rückstandsmenge an Nikotin enthalten, so das Unternehmen in einer Mitteilung.
Erhöhter Nikotingehalt in getrockneten Steinpilzen
Dieses Produkt ist betroffen:
- Getrocknete Steinpilze 15 g
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 31.05.2022
- Chargennummer: L210800
Nikotin in Pilzen kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, erklärt die European Food Safety Authority (EFSA). Zu den möglichen Auswirkungen zählen eine erhöhte Herzfrequenz, Schwindel und Kopfschmerzen.
Kunden, die das Produkt gekauft haben, sollten es keinesfalls verzehren. Die Pilze können in allen Kaufland-Filialen zurückgegeben werden, die Kosten werden auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Für weitere Informationen oder bei eventuellen Rückfragen können Sie sich an das Unternehmen wenden: [email protected].
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Produktrückrufe abonnieren
Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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