"Low Carb", also "wenig Kohlenhydrate", ist nach wie vor ein angesagter Ernährungstrend. Doch Lebensmittelhersteller dürfen ihre Produkte nicht einfach als "Low Carb" ausloben. Denn bei dieser Aussage handelt es sich um eine nährstoffbezogene Angabe, die unter die Health-Claim-Verordnung fällt. In dieser ist "kohlenhydratarm" - im Gegensatz zu beispielsweise "fettarm" - nicht definiert und daher unzulässig. Ein Schlupfloch gibt es: Die Angabe "kohlenhydratreduziert", sprich "Lower Carb", ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Etwa dann, wenn der Hersteller deutlich macht, dass das Produkt mindestens 30 Prozent weniger Kohlenhydrate enthält als ein vergleichbares Produkt.
Low Carb
Kennzeichnung "Low Carb" unzulässig
| Kategorie: Essen und Trinken | 19.01.2018