In einer Charge des "Mehlzauber Roggenmehl Type 1150" hat der Hersteller eine erhöhte Menge Ergoalkaloide festgestellt. "Alkaloide finden sich hauptsächlich im Mutterkorn, das auf Getreideähren und Gräsern wächst", teilt Kunstmühle Reisgang mit. Der Verzehr des Mehls könne zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck und in seltenen Fällen zu Halluzinationen führen.
Mehl-Rausch eher unwahrscheinlich
Die Alkaloide werden vom Mutterkornpilz produziert, der immer wieder auf Getreide vorkommt. Aus dem Pilz können Kundige den Grundstoff für die Droge LSD, eines der stärksten bekannten Halluzinogene, gewinnen. Der unverarbeitete Rohstoff ist aber weit weniger wirksam, die Gefahr eines Rauschs ist minimal.
Rückruf von Mehl bei Edeka und Rewe
Betroffen von dem Rückruf ist nur das Produkt "Mehlzauber Roggenmehl Type 1150" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.07.2020. Das Mehl haben ausschließlich ausgewählte Filialen von Rewe und Edeka in Bayern verkauft.
Kunden können das Produkt auch ohne Vorlage des Kassenbons zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet.
Quelle: Mehlzauber.de
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welches Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen? In dem Rückruf wird außerdem meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
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Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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