Parfümfreie Augencremes im Test: Welche Creme ist die beste?

Magazin März 2025: Schwarzer Pfeffer | Autor: Dimitrij Rudenko/Michelle Sensel/Cordula Posdorf | Kategorie: Kosmetik und Mode | 27.02.2025

Parfümfreie Augencremes im Test: Wir haben 20 Produkte getestet.
Foto: ÖKO-TEST

Augencremes versprechen, die sensible Haut rund um die Augenpartie mit Feuchtigkeit zu versorgen und zu pflegen. Wir finden: Wenn man schon eine Augencreme kauft, dann sollte sie am besten parfümfrei sein. Wir ließen 20 Cremes untersuchen. Fazit: Bekannte Marken fallen im Test durch. 13 Produkte können dafür überzeugen.

  • Im Test: 20 parfümfreie Augencremes, gekauft in Drogerien, Onlineshops, Apotheken und Bio-Supermärkten – darunter acht zertifizierte Naturkosmetikprodukte. Alle Produkte ohne Wirkversprechen wie Anti-Aging oder ähnliches.
  • Für die teuerste Creme im Test zahlten wir einheitlich auf 15 Milliliter umgerechnet 44,85 Euro, für die günstigste 2,45 Euro.
  • Kritik üben wir unter anderem an allergieauslösenden Stoffen und kritischen Silikonen. Viele Produkte schneiden aber auch positiv ab.
  • Tipp: Nicht von großen Umkartons in die Irre führen lassen – dahinter verbergen sich gern mal Produkte mit weniger Inhalt, als die Verpackung vermuten lässt.

Wenn es schon eine eigene ­Creme für die Augenpartie sein muss, dann bitte parfümfrei – für diesen Test haben wir daher ausschließlich Augencremes eingekauft, die ohne Parfüm oder Duftstoffe auskommen. Das macht sie aus unserer Sicht schon mal zur besseren Wahl, denn sie reizen die Augen nicht unnötig mit kritischen Düften.

Jetzt kommt das Aber: In einigen der 20 Augencremes haben wir Stoffe gefunden, die unserer Ansicht nach nicht unter die Augen gehören. Und: Bei fast allen Cremes im Test sehen wir unnötige Umweltprobleme. Stellt sich die Frage: Welche Augencreme ist die beste? Und welche Substanzen kritisieren wir konkret?

Augencremes im Test: Allergieauslöser entdeckt

Das von uns beauftragte Labor ist im Test auf Formaldehyd gestoßen. Formaldehyd/-abspalter werden zum Beispiel als Konservierungsstoffe eingesetzt. In diesen Produkten hätten wir Formaldehyd aber eigentlich gar nicht finden dürfen. Der Grund: Da Formaldehyd Krebs auslösen kann, ist der Stoff in Kosmetik verboten. Mit einer Ausnahme: Einige Konservierungsmittel, die Formaldehyd abgeben können, sind noch erlaubt.

Jedoch ist auf dem Produkt, in dem das Labor Formaldehyd festgestellt hat, kein solches Konservierungsmittel deklariert. Der Hersteller kann sich den Befund auch nicht erklären und schreibt uns: Formaldehyd und Stoffe, die Formaldehyd abspalten können, könne man sowohl in der Rezeptur als auch durch Kreuzkontamination ausschließen.

Wir werten trotzdem ab. Formaldehyd kann schließlich bereits in geringen Mengen die Schleimhäute reizen und Allergien auslösen.

Augencremes im Test: In einigen der 20 Augencremes haben wir Stoffe gefunden, die unserer Ansicht nach nicht unter die Augen gehören.
Augencremes im Test: In einigen der 20 Augencremes haben wir Stoffe gefunden, die unserer Ansicht nach nicht unter die Augen gehören. (Foto: Look Studio/Shutterstock)

Darüber hinaus stießen wir auf Chlorphenesin. Dieser halogenorganische Konservierungsstoff kann ebenfalls allergische Reaktionen auslösen. Natürlich müssen Augencremes vor Verkeimung geschützt werden – die anderen Cremes im Test zeigen aber, dass es auch ohne solche kritischen Konservierungsmittel geht.

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Kritische Silikone in Augencremes im Test

Ebenfalls etwas, was man nicht in einer Augencreme haben möchte, sind Siloxane. Siloxane sind Bestandteile von Produkten aus Silikon. Sie sind vielseitig einsetzbar und finden sich beispielsweise in Kosmetik. Besonders problematisch sind die Siloxanverbindungen D4, D5 und D6. Alle drei listet die europäische Chemikalienagentur (ECHA) als "besonders besorgniserregende Stoffe".

Auf einer Inhaltsstoffliste, kurz INCI-Liste, fanden wir direkt an erster Stelle Cyclopentasiloxan, kurz D5. Laut der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) steht es im Verdacht, schwer abbaubar, toxisch und bioakkumulierend zu sein – der Stoff könnte sich also in lebenden Organismen anreichern. Diese Umweltaspekte werten wir im Testergebnis Weitere Mängel ab.

Siloxan D4 ist möglicherweise reproduktionstoxisch

Wir haben aber noch genauer hingesehen: Da D5 mit dem Siloxan D4 verunreinigt sein kann, haben wir das Produkt im Labor auf D4 untersuchen lassen und wurden tatsächlich fündig. Das Problem: D4 ist ebenfalls schwer abbaubar und reichert sich in Organismen an, ist zudem als reproduktionstoxisch eingestuft – es steht also im Verdacht, die Fruchtbarkeit zu beeinträchtigen.

Sein Einsatz ist deshalb in Kosmetik verboten. Nur technisch unvermeidbare Spuren dürfen enthalten sein. Unserer Ansicht nach sollten Hersteller dafür sorgen, diese Verunreinigungen ganz auszuschließen. Deshalb werten wir den D4-Befund im Testergebnis Inhaltsstoffe ab.

Zu den Siloxanbefunden kommen PEG-Verbindungen in der Rezeptur dazu – keine gute Mischung, denn von diesen Verbindungen können viele die Haut durchlässiger für Fremdstoffe machen.

Verpackung vieler Augencremes im Test ist nicht die beste

Kritisch sehen wir es außerdem, dass die Hälfte der konventionellen Augencremes im Test Kunststoffverbindungen in der Rezeptur einsetzt. Diese können schließlich schwer abbaubar sein und das Abwasser und die Umwelt unnötig belasten. Hier schneiden die zertifizierten Naturkosmetikprodukte besser ab, da sie keine Kunststoffverbindungen enthalten dürfen.

Darüber hinaus sind die meisten Produkte im Test in Kunststoff oder Aluminium verpackt. Nur ein einziger Hersteller konnte uns belegen, dass dafür über 30 Prozent Verpackungsmaterial aus dem Wertstoffkreislauf eingesetzt werden.

Ebenfalls lediglich eine Augencreme kommt ohne unnötigen Umkarton aus, der kein Glas schützt. Fazit hier: Beim Thema Umweltschutz sollten viele Augencremehersteller aus unserer Sicht umdenken.

Glimmermineral Mica in einer Augencreme

Wenn in einer Creme das Glimmermineral Mica eingesetzt wird, dann wollen wir von den Herstellern wissen, woher es stammt, um Kinderarbeit beim Abbau ausschließen zu können. Lediglich eine Creme hatte das Mineral deklariert – leider gab uns der Hersteller keinerlei Rückmeldung dazu. Durch die fehlende Transparenz können wir Kinderarbeit nicht ausschließen, daher werten wir das Produkt im Testergebnis Weitere Mängel ab.

Augenpartie richtig pflegen: Sollte man Augencreme einklopfen?

Die Haut in der Augenpartie ist deutlich dünner und empfindlicher als im Rest des Gesichts. Da dort weniger Talgdrüsen sitzen, dehydriert sie auch schneller. Heißt: Die Haut wird trocken, wodurch bei einigen Menschen Trockenheitsfältchen entstehen können. Um der Haut Feuchtigkeit zurückzugeben, ist es entsprechend sinnvoll, sie regelmäßig einzucremen. 

  • Dermatologin Dr. Uta Schlossberger empfiehlt, die Augenpartie genau wie den Rest des Gesichts einmal täglich einzucremen. Altersfältchen könne eine Creme zwar nicht bekämpfen, die Haut ab 35 Jahren bedürfe aber mehr Pflege – hier könne man bei Bedarf also auch zweimal eincremen.
  • Die Dermatologin empfiehlt, die empfindliche Haut mit Klopfbewegungen einzucremen. "Das hat auch einen Lymphdrainage-Effekt – also auch Schwellungen kann man so wegklopfen." Zusätzlich würden sich die kleinen Hautgefäße dadurch öffnen, sodass die Creme besser in die Haut eindringen könne.
  • Eine spezielle Augencreme brauche es dafür nicht, sagt Dr. Schlossberger. Eine gute Feuchtigkeitscreme für das ganze Gesicht reiche aus – am besten ohne Duft- und Konservierungsstoffe.
  • Silikone erkennt man bei konventionellen Produkten übrigens an den Endungen "-con(e)" oder "-xan(e)" auf der Inhaltsstoffliste.

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Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben 20 parfümfreie Augencremes in Drogerien, Onlineshops, Apotheken und Bio-Supermärkten eingekauft – darunter acht zertifizierte Naturkosmetikprodukte, alle ohne Wirkversprechen wie Anti-Aging oder ähnliches. Für die teuerste Creme im Test zahlten wir einheitlich auf 15 Milliliter umgerechnet 44,85 Euro, für die günstigste 2,45 Euro.

Augencremes mit pflanzlichen Extrakten ließen wir im Labor auf allergieauslösende Duftstoffe, Nitromoschus- und polyzyklische Moschusverbidungen, Cashmeran und Diethylphthalat untersuchen. Alle Cremes gingen in die Analyse auf Formaldehyd/-abspalter. Auf aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) wurde in Produkten geprüft, die Paraffine oder paraffinähnliche Verbindungen deklariert hatten. Ebenso wurden Cremes mit Bestandteilen mineralischen Ursprungs auf Elemente wie Arsen, Blei und Cadmium untersucht. In Produkten mit Triethanolamin wurde nach krebsverdächtigen N-Nitrosodiethanolamin gesucht. Im Falle der deklarierten Silikonverbindung Cyclopentasiloxan (D5) erfolgte eine Analyse auf eine Verunreinigung mit dem als reproduktionstoxisch eingestuften Cyclotetrasiloxan (D4). Stand Chlorphenesin in den Inhaltsstoffen, sicherten wir das mittels Laboranalyse ab. Anhand der Deklaration erfassten wir PEG/PEG-Derivate und synthetische Polymere. Mikrobiologische Auffälligkeiten wurden überprüft, ebenso wie PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in den Kunststoffverpackungen. Bei enthaltenem Titandioxid bestimmte ein Labor dessen Partikelgröße, um zu prüfen, ob es zu mehr als 50 Prozent als Nanomaterial vorliegt, ohne dass das auf der Verpackung angegeben ist.

Wir sahen uns Umweltauslobungen auf der Verpackung auf ausreichende Informationen dazu an. Die Hersteller fragten wir, ob und wie viel Rezyklat aus dem Wertstoffkreislauf in den Verpackungen enthalten ist, und forderten gegebenenfalls Belege. Vor dem Hintergrund möglicher Kinderarbeit bei der Gewinnung von Mica fragten wir den Hersteller, der das Mineral laut Deklaration einsetzt, nach der Herkunft und forderten chargenbezogene Belege. Umkartons, die kein Glas schützen, werteten wir ab.

Bewertungslegende 

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht umgesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: ein gemessener Gehalt an Formaldehyd/-abspaltern von mehr als 10 mg/kg. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) ein gemessener Gehalt an Chlorphenesin von mehr als 0,0008 % bis 0,3 %; b) ein gemessener Gehalt an D4 von mehr als 100 mg/kg. Zur Abwertung um eine Note führen: PEG/PEG-Derivate.

Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um vier Noten: keine konkreten Angaben zu Herkunft, Hersteller und/oder Lieferkette des im Produkt eingesetzten Micas (CI 77019). Zur Abwertung um zwei Noten führen: Silikone und/oder synthetische Polymere als weitere Kunststoffverbindungen. Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) Umkarton, der kein Glas schützt; b) Umweltauslobung ohne ausreichende Information oder konkrete Fundstelle auf dem Produkt; c) fehlende Angabe "nano" bei Titandioxid in der Liste der Inhaltsstoffe gemäß EU-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 und der Empfehlung 2022/C 229/01 der EU-Kommission zur Definition von Nanomaterial, wenn das in den Produkten enthaltene Titandioxid zu mehr als 50 Prozent nanoförmig vorliegt; d) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" oder "ungenügend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht. Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die (von den Herstellern versprochenen) Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.

Testmethoden 

Diethylphthalat/Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.
Deklarationspflichtige Duftstoffe: DIN EN 16274:2021-11 (mod.), GC-MS.
Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.
(N-Nitrosodiethanolamin (NDELA): ISO 15819:2014 mod. (HPLC-Säule und Methode, no SPE).
Chlorphenesin: LC-UV.
Paraffine: LC-CG/FID.
Aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH): LC-GC/FID.
Elemente: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS.
Nanomaterial: Untersuchung auf Titandioxid-Partikel mittels ISO/TS 19590:2019 nach Herstellung einer Dispersion mittels Ultraschall VialTweeter.
Cyclosiloxane (D4-D9): ISO/TS 19590:2019.
Mikrobiologie: DIN EN ISO 17516, Ph. Eur. aktuelle Ausgabe, 2.6.12 und 2.6.13.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: November 2024.

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