- Wir haben 20 bunte Luftballonmischungen auf Nitrosamine überprüft. Eingekauft haben wir die Produkte in Drogerien, Spielwarenläden, Supermärkten und im Internet.
- Erfreulich ist, dass in der Mehrheit der Luftballons keine oder nur Spuren von Nitrosaminen oder nitrosierbaren Substanzen stecken.
- Aber: Sechs Produkte enthalten Nitrosamine in Mengen, die wir abwerten. Teils überschreiten die nachgewiesenen Gehalte sogar die gesetzlichen Grenzwerte.
Luftballons dürfen auf keinem Kindergeburtstag fehlen. Aber birgt der bunte Partyspaß Risiken für unsere Kleinsten? Und können wir Ballons bedenkenlos mit dem Mund aufpusten? Durch den Mundkontakt können schließlich Nitrosamine leicht in bedenklichen Mengen in den Körper gelangen und dort potenziell Schaden anrichten.
Aber woher stammen Nitrosamine eigentlich, warum sind sie schädlich, und was tut der Gesetzgeber?
Warum sind Nitrosamine gefährlich?
Nitrosamine können über Stoffwechselprozesse in Lebewesen selbst gebildet oder aus externen Quellen aufgenommen werden. Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetik, Tabakerzeugnisse und Alltagsgegenstände sind mögliche Eintragswege. Bei der Herstellung von Latexprodukten entstehen sie durch den Einsatz bestimmter Vulkanisationsbeschleuniger.
Viele Nitrosamine gelten als sogenannte genotoxische Kanzerogene – sie wirken also erbgutverändernd und krebserregend, und das schon in geringen Mengen.

Gesetzgeber hat strenge Grenzwerte festgelegt
Der Gesetzgeber hat deshalb bereits 2009 für Spielzeuge aus Natur- oder Synthesekautschuk, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden, strenge Migrationsgrenzwerte festgelegt.
Danach dürfen Luftballons nicht mehr als 0,05 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Nitrosamine und 1 mg/kg nitrosierbare Stoffe freisetzen. Um das Risiko zu minimieren, gilt bei krebserregenden Stoffen das sogenannte ALARA-Prinzip: "As low as reasonably achievable" – die Belastung soll so niedrig wie irgend möglich gehalten werden.
Nitrosamine in Luftballons: Problem ist schon lange bekannt
Schon seit über 20 Jahren warnen zudem Behörden und Umweltorganisationen immer wieder vor krebserregenden Nitrosaminen in Luftballons. Auch in unserem letzten Luftballon-Test vor 16 Jahren war fast jede zweite Luftballonmarke mit erhöhten bis stark erhöhten Nitrosamingehalten belastet.
Nun ist das Problem schon lange bekannt, auch gesetzliche Regelungen existieren bereits seit geraumer Zeit. Die Industrie hatte also genug Gelegenheit, an ihren Produktionsprozessen zu feilen, um die Ballons in besserer Qualität herzustellen. Doch ist das gelungen?
Tedi, dm & Co.: Luftballons im Test
Um das herauszufinden, haben wir 20 Luftballonmischungen im Labor auf Nitrosamine und ihre Vorstufen, sogenannte nitrosierbare Substanzen untersuchen lassen. Die gute Nachricht: Das Labor hat in knapp drei Vierteln der getesteten Produkte keine oder nur Spuren an Nitrosaminen oder nitrosierbaren Substanzen nachgewiesen.
Das bedeutet aber auch, dass wir in einigen Luftballons im Test nach wie vor fündig geworden sind. Drei Produkte enthalten sogar mehr Nitrosamine als gesetzlich erlaubt. Sie fallen daher durch.
Der Spitzenreiter enthält fast dreimal so viel Nitrosamine, wie es der Grenzwert erlaubt und überschreitet zusätzlich auch den Grenzwert für nitrosierbare Substanzen.
Hersteller in der Verantwortung
Und was nun? Selbst wenn auf der Verpackung steht, dass die Ballons nur mit einer Luftpumpe aufgeblasen werden sollten, pusten dennoch viele Menschen Luftballons mit dem Mund auf.
Wir fordern deshalb von den Herstellern der betroffenen Produkte, dass sie ihre Qualitätssicherungsprozesse noch weiter verbessern, um sicherzustellen, dass ihre Luftballons in Zukunft frei von Nitrosaminen und nitrosierbaren Substanzen sind. Durch den Einsatz weniger problematischer Vulkanisationsbeschleuniger und engmaschige Kontrollen sollte das möglich sein.
Tipps zum Kauf und Umgang mit Luftballons
Das rät ÖKO-TEST:
- Lassen Sie Kinder Luftballons auf keinen Fall in den Mund nehmen oder ablecken.
- Auch Erwachsene verwenden vorzugsweise eine Pumpe, um Luftballons aufzublasen. So minimieren Sie das Risiko der oralen Aufnahme möglicher Nitrosamine.
- Kinder unter acht Jahren sollten nicht unbeaufsichtigt mit unaufgeblasenen Luftballons spielen. Sie stellen eine Erstickungsgefahr dar.
- Achten Sie vor dem Kauf darauf, ob das Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und auf dem Etikett eine CE-Kennzeichnung sowie Hinweise zur sicheren Verwendung stehen.
- Entsorgen Sie beschädigte oder kaputte Luftballons im Restmüll. Sie gehören weder in die Natur noch in den Biomüll oder auf den Kompost.
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