Aktualisiert am 03.5.2018 | In frostigen Monaten sollen sie gegen Kälte schützen und in warmen gegen Hitze. Bestenfalls wirken sie dabei schallisolierend und gehen im Falle eines Brandes nicht gleich in Flammen auf. Die Anforderungen an Dachdämmstoffe sind vielfältig und bezogen auf den Wärmeschutz durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) gesetzlich geregelt.
Hauseigentümer und ausführende Betriebe müssen deshalb einiges beachten, wenn sie Dämmungen anbringen - gleich ob auf den Dächern (Aufsparren), unter den Sparren oder dazwischen (Zwischensparren). Der Indikator für das Wärmedämmvermögen ist der Lambdawert (?), den die Hersteller in den Produktdatenblättern angeben müssen. Er drückt die Wärmeleitfähigkeit aus: Je niedriger der Wert, desto weniger Wärme lässt das Material durch und desto besser ist seine Dämmwirkung.
Diese Information allein sagt jedoch noch nichts über die Anwendung im spezifischen Bauteil aus - hier im jeweiligen Dach. So lässt sich eine höhere Wärmeleitfähigkeit unter Umständen durch eine dickere Dämmschicht ausgleichen. Außerdem sind die in der Regel niedrigeren Dämmwerte anderer Dachbestandteile zu berücksichtigen, etwa der Holzanteil des Zwischensparrens. Deshalb ist es notwendig, dass ein Fachmann den Wärmedurchgangskoeffizienten, kurz U-Wert, ermittelt. Er bezieht neben der Wärmeleitfähigkeit auch bauteilspezifische Parameter ein und ist die Referenzgröße für die rechtlichen Vorgaben der EnEV. Es gilt ebenso: Je geringer der U-Wert, desto besser der Wärmeschutz.
Generell fordert der Gesetzgeber bei Sanierungen U-Werte von 0,24 W/(m²K) für normale Steildächer und 0,20 W/(m²K) für solche mit Abdichtung; meist sind das Flachdächer. Abweichungen sind jedoch möglich, wenn die Dächer nicht komplett erneuert, sondern lediglich neu eingedeckt werden und die Gebäude nach 1983 errichtet oder saniert wurden.
Auch wenn der geforderte Dämmstandard konstruktionsbedingt nicht erreichbar ist - beispielsweise wenn die Höhe des Zwischensparrens für die erforderliche Dämmung nicht ausreicht - kann eine Überschreitung des geforderten U-Werts zulässig sein. "Eine Verpflichtung, in so einem Fall den Sparren aufzudoppeln oder eine Aufsparrendämmung vorzusehen, gibt es nicht", sagt Experte Jan Karwatzki vom Öko-Zentrum NRW. Es reiche hier aus, die maximal mögliche Dämmstärke einzubauen.
Für Neubauten sieht die EnEV einen Dämmstandard von U = 0,20 W/(m²K) vor. Er bezieht sich aber nicht auf einzelne Bauteile, sondern auf das gesamte Gebäude. Erreicht das Dach den geforderten U-Wert nicht, müssen andere Gebäudeteile die Bilanz ausgleichen, indem sie entsprechend besser dämmen. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, im Sinne des Klima- und Umweltschutzes langfristig Energie und damit verbunden CO2 einzusparen.
Förderungen sollen diese Aufgabe versüßen. Neben Krediten vergibt die KfW-Bank auch Zuschüsse für Sanierungen von Steil- und Flachdächern. Sie betragen f...