- Mit "sehr gut" schneiden die Produkte von 14 Ökostromanbietern ab. Sie leisten unserer Ansicht nach nachvollziehbar und transparent einen Beitrag zur Energiewende außerhalb des EEG-Stroms.
- 42 Tarife in unserem Ökostrom-Vergleich bewerten wir mit "mangelhaft".
- Jeder, der sich für Ökostrom entscheidet, fördert den Ausbau erneuerbarer Energien. Aber: Ökostrom-Produkte selbst leisten keinen großen Beitrag zur Energiewende.
Aktualisiert am 05.05.2022 | Wir bleiben dran – das haben wir am Ende unseres Tests im Jahr 2021 versprochen. Dieses Versprechen halten wir: Wir haben weitere Ökostrom-Produkte unter die Lupe genommen. Doch der Strommarkt im Jahr 2022 ist nicht mehr derselbe. Die Preise sind durch die Decke gegangen, die politische Lage hat sich komplett verändert.
Gelinde gesagt: Es herrscht Chaos am Strommarkt und damit auch am speziellen Markt der Ökostrom-Tarife. Das Chaos beginnt damit, dass man viele Tarife, die jahrelang als Topprodukte galten, im Moment gar nicht kaufen kann.
Ökostrom-Vergleich: Der Markt steht derzeit Kopf
Als Datenbasis für diesen Test haben wir eine Tarifübersicht der Get AG vom 02.02.2022 berücksichtigt. Zusätzlich haben wir die populäre Liste EcoTopTen sowie von RobinWood empfohlene Ökostrom-Produkte in unsere Untersuchung aufgenommen.
Besser gesagt: Wir wollten sie aufnehmen, konnten es aber nicht bei allen, weil es diese Tarife zum Zeitpunkt unserer Datenerhebung gar nicht mehr oder nicht mehr für Neukunden am Markt gab. Denn etliche Anbieter verkaufen in diesen Zeiten überhaupt keinen Strom an Neukunden. Dazu gehören auch die Pioniere am Ökostrommarkt EWS Schönau und Green Planet Energy (ehemals Greenpeace Energy), ohne die ein Test Ökostrom-Produkte eigentlich kaum denkbar ist.
Weil die Preise hoch sind und der Markt Kopf steht, bieten viele Unternehmen zurzeit keine neuen Verträge an. Etliche stellen aus diesem Grund auch keine, oder für diesen Test nicht ausreichende, Informationen auf ihren Webseiten bereit. Damit fehlte für uns die Testgrundlage.
Was ist ein Ökostrom-Produkt?
Bevor wir detaillierter auf unseren Test eingehen, klären wir zwei grundlegende Fragen:
1. Was ist ein Ökostrom-Produkt?
Der Begriff "Ökostrom" ist nicht gesetzlich definiert. Um den sogenannten freiwilligen Ökostrommarkt vom EEG-Strom abzugrenzen, wird hier von "Ökostrom-Produkten" gesprochen. Nur diese dürfen die Anbieter an Verbraucher und Verbraucherinnen verkaufen. Dabei können sie Ökostrom-Produkte mit verschiedenen Tarifvarianten anbieten.
2. Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage zahlen Endkunden an den Stromlieferanten anteilig zum Stromverbrauch. Der reicht diese an die Netzbetreiber weiter, die das Geld wiederum an die Anlagenbetreiber zahlen. Grundlegend gilt somit das Prinzip, dass die Stromkunden den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung bezahlen.
Diese Ökostromanbieter empfiehlt ÖKO-TEST
Zu den empfehlenswerten Produkten, die der Energiewende einen zusätzlichen Schub verleihen, gehören Ökostrom-Produkte mit einem Aufpreis, der – für Kunden auf der Internetseite nachvollziehbar – in den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen gesteckt wird.
Die Ökostrom-Produkte folgender Anbieter sind transparente Aufpreislösungen:
- Wirklich Ökostrom von Polarstern
- naturstrom Der Ausgezeichnete von Naturstrom
- Halplus / Strom ÖKO+ von EVH
-
Ökostrompool-Naturstrom von Bürgerinitiative Umweltschutz – Ökostrom Pool
- WWS Hochstift von WestfalenWIND Strom
- ERconomy Regio proNatur von Erlanger Stadtwerke
- Bürgerstrom von Bürgerwerke
- Mein Münster:Strom von Stadtwerke Münster
- WeimarStrom Öko von Stadtwerke Weimar
- Fair von Fair Trade Power Deutschland GmbH
Post-EEG-Lösungen sind auch nützlich
Ebenfalls ein Plus für die Energiewende: Wenn Anbieter Post-EEG-Lösungen in ihr Portfolio aufnehmen. Hierbei handelt es sich um Geschäftsmodelle, die Besitzern von Photovoltaik-Anlagen neue Einnahmequellen erschließen, wenn diese nach 20 Jahren aus der Vergütung durch das EEG herausfallen. Dadurch schaffen die Anbieter Möglichkeiten und Anreize, diese Altanlagen weiter in Betrieb zu halten.
Von den Anbietern der untersuchten Ökostrom-Produkte konnten einige solche Modelle in unterschiedlicher Ausgestaltung vorweisen. Dies sind:
- Prokon Windstrom 12 von Prokon
- WWS Lichtenau von WestfalenWIND Strom
- Fair von Fair Trade Power Deutschland
- Sicher Strom von Städtische Werke, Kassel
- WEMAG Ökostrom von Wemag
Fast alle genannten Anbieter kombinieren dies mit Strom aus Anlagen in der sogenannten "sonstigen Direktvermarktung", in der auch die Stadtwerke Flensburg tätig sind. Auch sie wird unabhängig von einer Vergütung durch das EEG finanziert.
Erneuerbare Energien mit PPAs befördern
Eine weitere Möglichkeit, den Ausbau der Erneuerbaren zu befördern, bieten PPAs, Stromabnahmeverträge für neu errichtete grüne Kraftwerke. Diese Variante wählen:
- grün.power light von grün.power
- ÖkoStrom Relax von LichtBlick
- KlimaStrom Spar12 von EWE
- Fair von Fair Trade Power Deutschland
Ökostrom-Vergleich: Kritik an fehlender Transparenz
Lediglich "befriedigend" vergeben wir für die getesteten Produkte von ProEngeno, Firstcon/Lünestrom, Stadtwerk am See/Bodensee Energie, Hewa und den Stadtwerken Schwentinental. Sie alle besitzen zwar seriöse Zertifikate, diese sind für Verbraucher aber nicht einsehbar. Teilweise sind zudem die Aufpreise auf den Internetseiten intransparent dargestellt.
Bei gut einem Dutzend weiterer Tarife finden sich ähnliche Mängel in der Produktpräsentation, aber in gewichtigerem Ausmaß, weswegen wir sie nur noch mit "ausreichend" benotet haben.
Wann ist ein Ökostromanbieter nicht überzeugend?
Die Mehrheit der getesteten Ökostrom-Produkte erfüllt nicht die von uns gestellte Anforderung, – für Kunden auf der Webseite nachvollziehbar – dem zusätzlichen Ausbau der erneuerbaren Energien zu dienen. Sie bekommen durch Herkunftsnachweise von oft Jahrzehnte alten Anlagen lediglich einen grünen Anstrich.
Insgesamt fallen 42 von 78 Ökostrom-Produkten mit "mangelhaft" durch. Welche das genau sind, lesen Sie weiter unten in der Produktbox.
So lautet das Fazit des Ökostrom-Vergleichs
- Mit Ökostrom Ausbau fördern: Wer sich für ein Ökostrom-Produkt entscheidet, möchte damit erneuerbare Energien fördern. Umso wichtiger ist es aus unserer Sicht, dass Anbieter ihren Kunden auf ihren Internetseiten transparent darlegen und belegen, wie der Ausbau mit dem angebotenen Ökostrom-Produkt funktioniert.
- Unübersichtlich: Viele Internetauftritte sind wenig kundenfreundlich und es fehlt an Transparenz. Teils nennen die Anbieter Zertifizierungen von Stromprodukten, zeigen aber die Zertifikate nicht. Dazu kommen häufig aussagelose Produktbeschreibungen und schwer nachvollziehbare Tarifübersichten.
- Label-Dschungel: Auch viele neue Label sind aus Verbrauchersicht wenig aussagekräftig. Einige bescheinigen beispielsweise lediglich, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen, etwa im Hinblick auf die Entwertung von Herkunftsnachweisen, eingehalten werden. Dass Anbieter Gesetze einhalten ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit.
Übrigens: Wer erneuerbare Energien fördern will, hat neben Ökostrom auch andere Möglichkeiten: die Anlage auf dem eigenen Dach, die Beteiligung an einer Genossenschaft oder an Projekten lokaler Energieversorger.
Ausbau erneuerbarer Energien: Fragen und Antworten
Es klingt widersinnig: Viele Stromanbieter, deren Ökostrom-Produkte wir in unserem Test mit "mangelhaft" bewerten, sind im Bereich erneuerbare Energien aktiv. Sie bauen große Anlagen, tragen wesentlich zur Energiewende bei, tun viel für den Wechsel von fossilen und nuklearen Energien zu regenerativem Strom.
Und dennoch: Die landauf, landab angebotenen Ökostrom-Produkte leisten aus unserer Sicht zur Energiewende kaum einen Beitrag. Um zu verstehen, warum das so ist, lohnt sich ein Blick auf die Zusammenhänge beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
Wie kommt der Ausbau der erneuerbaren Energien zustande?
Der überwiegende Teil des hierzulande erneuerbar erzeugten Stroms stammt aus Anlagen, die mittels des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG), das es seit dem Jahr 2000 gibt, finanziert werden. Ausnahmen zu den über das EEG finanzierten Anlagen bilden im Wesentlichen nur ganz große und schon länger bestehende Wasserkraftanlagen und Biomasseanlagen.
Den Großteil des Ausbaus der erneuerbaren Energien finanzieren wir Stromkundinnen und -kunden über die EEG-Umlage und seit 2021 auch indirekt über Steuermittel. Gegenwärtig arbeitet die Bundesregierung daran, die für den Ausbau der EE-Anlagen notwendigen Gelder künftig vollständig über Steuermittel zu finanzieren.
Wie schafft der Gesetzgeber Anreize dafür, dass EE-Anlagen gebaut werden?
Der Gesetzgeber zahlt eine EEG-Vergütung. Sie kann gemäß Gesetz auf zwei Arten ausgezahlt werden: Entweder nehmen die Netzbetreiber den Anlagenbetreibern den Strom ab, vergüten ihn mit einem festgelegten Satz und verkaufen ihn an der Strombörse. Oder die Anlagenbetreiber übernehmen selbst die Vermarktung. In Abhängigkeit von der Höhe der Erlöse erhalten sie dann eine Marktprämie, die ungefähr der EEG-Festvergütung entspricht.
Prinzipiell sollen die Anlagenbetreiber, deren Stromerträge nicht langfristig planbar sind, dadurch recht gut vorhersehbare Erlöse über die Amortisationsdauer der Anlagen erzielen können. Diesen Mechanismus hat der Gesetzgeber explizit gewählt, um den notwendigen Ausbau anzureizen und die Klimaschutzziele erreichen zu können.
Enthält mein Ökostrom-Produkt auch EEG-Strom?
Nein. Dann könnten sich die Ökostromanbieter einen EE-Ausbau auf die Fahnen schreiben, den sie weder veranlasst noch bezahlt haben: Daher darf umlagebasiert finanzierter EEG-Strom nicht direkt an uns Verbraucherinnen und Verbraucher als Ökostrom verkauft werden. Fachleute sprechen hier vom Doppelvermarktungsverbot.
Wie und ob sich dies in der Zukunft ändern wird, wenn die Aufwendungen des EEG vollständig aus Steuermitteln bezahlt werden sollen, ist noch unklar. Anbieter dürfen nur Ökostrom als Ökostrom-Produkte an Verbraucher und Verbraucherinnen vermarkten, der außerhalb des EEG erzeugt wurde. Diesen gibt es, auch wenn es in der Bundesrepublik bislang eher geringe Mengen sind. Hier lassen sich vier Fälle unterscheiden.
Woher stammt der Ökostrom?
1. Post-EEG-Modelle: Ü-20-EEG-Anlagen
Der erste Fall sind die sogenannten Ü-20-EEG-Anlagen. Da die EEG-Vergütung (feste oder Marktprämie) 20 Jahre ausgezahlt wird, sind ab Januar 2021 die ersten Anlagen aus der Vergütung herausgefallen. Dies gilt auch für die Anlagen, die mittels des Vorgängergesetzes, des Stromeinspeisegesetzes, gebaut und in das EEG übernommen wurden.
Im Jahr 2022 betrifft dies schon fast 10 Gigawatt der neuen EE-Leistung von über 130 Gigawatt, die seit 1990 installiert worden sind. Sofern diese Anlagen technisch noch gut in Schuss sind und ihr Ersatz nicht durch neuere, und pro Fläche ertragsstärkere, Anlagen gewährleistet werden kann, ist ihr Erhalt im Regelfall notwendig für die Energiewende.
2. Sonstige Direktvermarktung
Der zweite Fall betrifft die Anlagen in der sogenannten "sonstigen Direktvermarktung". Betreiber von EEG-Anlagen können monatsweise auf die EEG-Marktprämie verzichten und ihren Strom direkt vermarkten. Dies kann lukrativ sein, wenn sie aus dem direkten Verkauf des Stroms mehr Erlöse erzielen als mit der Marktprämie.
Dieses (monatlich mögliche) Opt-out ist aktuell durch die steigenden Preise an der Strombörse durchaus interessant geworden. Auch die Mengen aus der "sonstigen Direktvermarktung" können in Ökostrom-Produkten verkauft werden.
3. Neue Anlagen außerhalb des EEG
Der dritte Fall betrifft EE-Anlagen, die in den letzten Jahren vollständig ohne eine EEG-Vergütung gebaut wurden; also Anlagen, die wirklich "außerhalb" des EEG finanziert wurden. Das sind bislang nur recht wenige.
Erst die massenweise Produktion von Erneuerbaren-Energien-Anlagen und der damit verbundene technische Fortschritt hat diese Anlagen so günstig gemacht, dass Parks ohne EEG-Vergütung überhaupt möglich wurden. Diese finanzieren sich zumeist über langfristige Stromabnahmeverträge (die sog. PPAs), entweder von Industriekunden oder von Energielieferanten, die ihre Kunden mit EE-Strom versorgen wollen.
4. Anlagen im europäischen Ausland
Der vierte Fall betrifft alle Stromerzeugungsanlagen im europäischen Ausland, die in vergleichbaren Konstellationen sind: Bestandsanlagen, die gebaut wurden, bevor dem EEG vergleichbare Mechanismen geschaffen wurden, oder Anlagen, die ihren Strom selbst vermarkten können oder müssen, weil die geleisteten Vergütungszahlungen allein nicht kostendeckend sind, oder solche, die neu und ohne einen EE-Vergütungsmechanismus gebaut werden.
Dabei müssen die Anbieter nicht mal den Strom kaufen, welchen diese Anlagen produzieren. Für ein Ökostrom-Produkt reicht es, wenn sie die von diesen Anlagen ausgegebenen Herkunftsnachweise kaufen. Die Preise dieser Herkunftsnachweise schwanken zwar, liegen im Schnitt aber bei wenigen Prozent der Gestehungskosten erneuerbaren Stroms.
Herkunftsnachweise für Ökostrom aus alten Bestandsanlagen in Norwegen oder auch im Alpenraum machen den weit überwiegenden Teil der Ökostrom-Produkte am Markt aus.
Welche Produkte unterstützen den Ausbau?
Klar: Ein vor Jahrzehnten gebautes Wasserkraftwerk in Norwegen sorgt nicht für einen neuen Schub an erneuerbarer Energie. Solche Produkte haben per se keine Wirkung auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Insbesondere durch die große Menge an alten Wasserkraftwerken in Skandinavien und im Alpenraum ist die prinzipiell für Ökostrom-Produkte vorhandene Strommenge weitaus höher als die Nachfrage nach Ökostrom.
Nur die ersten drei oben beschriebenen Modelle-Post-EEG, sonstige Direktvermarktung und PPAs – tragen dazu bei, mehr EE-Leistung zu installieren oder zumindest den drohenden Abbau von EEG-Leistung zu verhindern. Einige Ökostrom-Produkte unterstützen auch den Ausbau von neuen Kraftwerken außerhalb Deutschlands.
Auch Ökostrom-Produkte, die zwar Strom aus Bestandsanlagen einkaufen, aber zusätzlich einen Aufpreis verlangen, den sie transparent in den Ausbau der EE investieren, sind eine gute Wahl.
Was ist, wenn die EEG-Umlage wegfällt?
Wenn die EEG-Umlage ab Juli 2022 wegfällt, könnte es spannend werden. Nach wie vor werden Stromkunden und Steuerzahlerinnen den Ausbau der erneuerbaren Energie finanzieren, wenn auch über andere Töpfe. Was wegfällt ist jedoch die direkte Zurechenbarkeit der EEG-Stromerzeugung auf die Umlagezahlenden.
Obwohl es hierzu (Stand Anfang März 2022) noch keine detaillierten Gesetzesvorschläge gibt, stellt sich die Frage: Darf dann auch Strom, der aus EEG-Anlagen stammt, direkt als Ökostrom vermarktet werden? Können Herkunftsnachweise (HKN) für den von uns finanzierten EEG-Strom verkauft werden?
Das heutige Geschäftsmodell Ökostrom-Produkt nur mit HKN ohne Ausbauwirkung würde hinfällig: Das Angebot an Herkunftsnachweisen wäre viel größer als die Nachfrage danach – ein zusätzlicher EE-Ausbau aufgrund der Nachfrage nach solchen Ökostrom-Produkten fiele weg. Bleibt zu hoffen, dass es gelingt, ausreichend wirksame Anreize für die Beschleunigung des Ausbaus zu schaffen. Wenn wir dieses Ziel konsequent verfolgen, wird es eines Tages nur noch Ökostrom pur im Netz geben.
Ökostrom-Vergleich aus 2021
Der hier vorliegende Vergleich ergänzt den Test Ökostrom-Produkte aus dem ÖKO-TEST Magazin 01/2021 und dessen Wiederveröffentlichung im Ratgeber Bauen und Wohnen 2021. Sofern Produkte aus diesen Tests in der aktuellen Grundgesamtheit vorkamen und im aktuellen Erhebungszeitraum für Neukunden am Markt erhältlich waren, haben wir diese erneut überprüft.
Hier geht's zu unserer Überprüfung aus dem Jahr 2021:
Abkürzungsverzeichnis
Damit Sie die Angaben in der Produktbox ohne Probleme verstehen, hier ein Überblick über die gängigen Abkürzungen:
- EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz
- EE = erneuerbare Energien
- PPA = Power Purchasing Agreement (Stromkauf- bzw. Stromabnahmevereinbarung)
- Ü20-EEG-Anlagen = Anlagen, die nach 20 Jahren (Ü20) nicht mehr durch das EEG vergütet werden;
- EEG-Ökostrom = Strom aus EEG-vergüteten EE-Kraftwerken
- HKN = Herkunftsnachweise (elektronische Dokumente, die bescheinigen, wie und wo in Deutschland Strom aus EE produziert wurde)
- Vor-EEG-Bestandsanlagen = Anlagen, vor allem norwegische Wasserkraftwerke, aber auch Wasserkraftwerke im Alpenraum, die bereits vor dem EEG in Betrieb waren
Bilder in der Produktübersicht: Ade Santani/Shutterstock
Diesen Test haben wir zuletzt im ÖKO-TEST Magazin 4/2022 veröffentlicht. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für den Ratgeber Bauen & Wohnen 2022 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.
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