Wer bei Plätzchen und Kuchen am Zucker sparen oder gleich gänzlich darauf verzichten möchte, verwendet vielleicht eine Anregung, die in Rezeptvorschlägen für Kuchen, Cupcakes oder Kekse in sozialen Netzwerken kursiert: Geschmackspulver als vermeintlich gesündere Alternative. Doch um was handelt es sich bei dem Pulver und ist es bedenkenlos einsetzbar?
Die Süßkraft verdanken die angesagten Flavour-Pulver der Sucralose: Der fast kalorienfreie künstliche Süßstoff ist rund 600-mal süßer als Zucker und als Lebensmittelzusatzstoff E 955 zugelassen, klärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf.
Sucralose-Produkte nicht braten oder backen
Doch Vorsicht: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt, dass bei einer Erhitzung über 120 Grad chlorierte organische Verbindungen entstehen, die gesundheitsschädlich und zum Teil krebserregend sein können. Das heißt: Produkte mit Sucralose sollten weder gebacken, gebraten noch frittiert werden.
Laut Verbraucherzentrale würden deshalb auf EU-Ebene die Zulassungskriterien von Sucralose gerade durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft werden.
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