Einige Bundesländer fordern eine Softdrink-Steuer

Autor: Redaktion (lw) | Kategorie: Essen und Trinken | 20.06.2024

Bundesländer wollen Zuckersteuer
Foto: Shutterstock/Mazur Travel

Der Mehrheit der Bundesländer fordert eine Zuckersteuer auf Softdrinks, wie sie auch von der Weltgesundheitsorganisation befürwortet wird. Bei der Verbraucherschutzministerkonferenz wurde aber beispielsweise auch über die Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks diskutiert.

In Großbritannien und über 50 anderen Ländern gibt es sie bereits: eine Art Zuckersteuer auf ungesunde Softdrinks. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist ein Fan der süßen Taxe: Bereits seit Jahren ruft die Organisation dazu auf, vergleichbare Abgaben weltweit einzuführen.

Steuern auf mit Zucker gesüßte Getränke könnten Krankheiten verhindern und sogar "Leben retten", hieß es 2022 von der WHO, zugleich könne eine Zuckersteuer zusätzliche Einnahmen etwa für die allgemeine Gesundheitsversorgung erzielen. Steuern auf Tabakprodukte und Alkohol hätten in der Vergangenheit wiederholt bewiesen, dass die Strategie, ungesunde Genussmittel mit Abgaben zu belegen, wirksam sei.

Steuer auf besonders zuckerhaltige Getränke gefordert 

Die Argumente der WHO scheinen nun auch Vertreter der deutschen Bundesländer erreicht zu haben. So ist im Protokoll der 20. Verbraucherschutzministerkonferenz, die vor wenigen Tagen in Regensburg stattfand, nachzulesen: 9 von 16 Bundesländern fordern die Regierung auf, die Einführung einer Steuer auf besonders zuckerhaltige Getränke zu prüfen.

"Trotz freiwilliger Selbstverpflichtung und Zusagen der Industrie in Deutschland ist der durchschnittliche Zuckergehalt von z.B. Softgetränken in den vergangenen Jahren nicht in dem Maße gesunken, wie für eine gesundheitsförderliche Ernährung erforderlich wäre", gaben die Länder Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen zu Protokoll. Eine neue Zuckersteuer soll von den Herstellern erhoben werden – die ihre Mehrkosten allerdings an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterreichen werden, wie es auch bei der Tabaksteuer der Fall ist.

Eine Softdrink-Steuer könnte Gesundheitskosten sparen

Dass Zuckersteuern funktionieren, ist in der Forschung sehr gut belegt. Sie sind dabei nicht nur gut für die allgemeine Gesundheit, sondern auch für die Staatskasse: Eine Metastudie aus dem Jahr 2021 konnte beispielsweise zeigen, dass Zuckersteuern in den USA, Australien, Südafrika, Kanada, Großbritannien und Mexiko mehr Geld (im Gesundheitssystem) einsparten bzw. (an Steuern) einbrachten, als ihre Einführung gekostet hatte.

    Die WHO empfiehlt Erwachsenen, höchstens 50 Gramm freien Zucker pro Tag zu konsumieren. Besser wären 25 Gramm, so die WHO. Eine typische Dose Cola enthält bereits rund 35 Gramm Zucker.

    Bei der Verbraucherschutzministerkonferenz wurde aber nicht nur über eine mögliche Zuckersteuer gesprochen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Länder hielten im Protokoll unter anderem folgende weitere Forderungen fest:

    • Die Regierung soll die Einführung einer Altersgrenze für Energydrinks und vergleichbare Produkte prüfen. Diese Altersgrenze sollte – wie bei alkoholhaltigen Getränken – bei mindestens 16 Jahren liegen.
    • Die Regierung soll zeitnah eine einheitliche Obergrenze für mögliche Entgelte bei Basiskonten einführen, damit Banken nicht willkürlich Gebühren erheben können.
    • Die Regierung soll sich auf EU-Ebene für einheitliche Regelungen zum Influencer-Marketing einsetzen, damit werbliche Beiträge klarer gekennzeichnet werden müssen.
    • Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutig erkennen können, ob es sich bei Influencern um virtuelle oder echte Personen handelt.
    • Die Regierung soll kostenpflichtige "Lootboxen" und andere glücksspielähnliche Elemente in (Online-)Spielen für Kinder und Jugendliche verbieten.
    • Händler, die mit prozentualen Preissenkungen ("Jetzt 10 % billiger!") werben, sollen sich als Vergleichspreis nur auf den niedrigsten Angebotspreis der vorangegangenen 30 Tage beziehen dürfen (und nicht beispielsweise auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers). So soll verhindert werden, dass Händler selbst dann eine Preissenkung vorspiegeln können, wenn der aktuell beworbene Preis in Wahrheit eine Preiserhöhung darstellt.
    • Die Möglichkeit, mit Bargeld zu bezahlen, soll sichergestellt bleiben.

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