Bei Lakritze gehen die Meinungen weit auseinander – einige naschen die Süßigkeit sehr gern, die anderen können den intensiven Geschmack nicht ausstehen. Lakritzliebhaber sollten in Zukunft genauer hinschauen, denn Lakritze müssen gemäß einer neuen Verordnung der Bundesregierung künftig mit Warnhinweisen zum Schutz vor Gesundheitsrisiken versehen sein.
Wie gefährlich ist Lakritze?
Lakritz oder Lakritze wird aus den Wurzeln des Echten Süßholzes gewonnen. Bei uns wird vorwiegend die süße Variante verkauft, in anderen Ländern wird Lakritz aber auch salzig gegessen, in Getränke gemischt oder als Schnaps getrunken.
Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gehört Lakritz oder Lakritze zu den Genussmitteln, das das Glykosid Glycyrrhizin aus der Süßholzwurzel enthält. Dieser Stoff ist eines der Probleme der Lakritze, denn ein regelmäßiger Verzehr größerer Mengen an Glycyrrhizin kann laut BfR zu "einer Veränderung des Mineralstoffwechsels mit Natriumanreicherungen und Kaliumverlusten" führen.
Folgen einer Aufnahme von mehr als 200 Milligramm Glycyrrhizin können erhöhter Blutdruck, Wassereinlagerungen im Gewebe sowie Muskelschwäche sein. Das entspricht 100 Gramm Lakritze. Das BfR empfiehlt deshalb, nicht mehr als 100 Milligramm pro Tag Glycyrrhizin zu essen, sprich 50 Gramm Lakritz.
Doch Lakritzgummi – in Süddeutschland und der Schweiz auch als "Bärendreck" bekannt – hat noch einen weiteren problematischen Inhaltsstoff: Ammoniumchlorid (Salmiak) in Salzlakritze, das für einen salzig-scharfen Geschmack sorgt.
In größerer Menge beeinträchtigt Salmiak den Ionenhaushalt, was zu Übelkeit, Erbrechen und neuronalen Störungen führen kann. Außerdem kann eine hohe Dosis Ammoniumchlorid zu metabolischer Azidose, einer Übersäuerung des Blutes, führen.
Aufgrund dieser Inhaltsstoffe sollten Menschen mit hohem Blutdruck, mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes sowie Schwangere auf Lakritze verzichten oder zumindest den Verzehr stark einschränken. Kinder sollten keinesfalls "Erwachsenenlakritz" essen.
Warum gibt es die neuen Warnhinweise für Lakritze?
Eine neue Verordnung der Bundesregierung sieht vor, Lakritze mit bestimmten inhaltlichen Zusammensetzungen mit Warnhinweisen zu versehen. Lakritze mit einem hohen Salmiak-Gehalt etwa müssen künftig mit einem Hinweis zum Schutz vor Gesundheitsrisiken gekennzeichnet sein: Ab einem Salmiak-Gehalt (Ammoniumchlorid) von mehr als 20 Gramm pro Kilogramm ist die Kennzeichnung "Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz" verpflichtend.
Ist der Gehalt von Ammoniumchlorid noch höher und liegt zwischen 44,9 Gramm bis 79,9 Gramm pro Kilogramm, muss der Warnhinweis lauten: "Extra stark, Erwachsenenlakritz – kein Kinderlakritz". Bei einem noch höheren Ammoniumchlorid-Gehalt muss zusätzlich diese Erklärung auf der Verpackung stehen: "Übermäßiger Verzehr kann insbesondere bei Personen mit Nierenerkrankungen die Gesundheit beeinträchtigen."
Wichtig zu wissen: Die Bezeichnung "Erwachsenenlakritz" gab es früher bereits. Wie das Internetportal Lebensmittelklarheit erläutert war diese Kennzeichnung in Deutschland bis 2013 Vorschrift, wenn ein Lakritzprodukt mehr als zwei Prozent Salmiak (Ammoniumchlorid) bzw. mehr als 20 Gramm pro Kilogramm enthielt. Diese Lakritze fielen nämlich unter eine Ausnahmegenehmigung, die entsprechende Warnhinweise benötigte.
2013 änderte sich die Rechtslage: Ammoniumchlorid konnte in der EU nun als Aromastoff "quantum satis", das bedeutet ohne festgelegte Höchstmenge aber in einer Menge, die zur Aromatisierung erforderlich ist, zu Süßwaren zugegeben werden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gegenüber ÖKO-TEST bestätigt.
Die neue Bundesverordnung führt die Kennzeichnung mit Warnhinweisen nun wieder ein. Der Bundesrat hat der Verordnung am Freitag zugestimmt. In einer Übergangsphase werden Sie wohl noch Lakritzgummi ohne entsprechende Kennzeichnung finden, da diese noch abverkauft werden darf.
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