Gesetzeslücke: Bei mariniertem Grillfleisch darf die Herkunftsangabe fehlen

Autor: dpa | Kategorie: Essen und Trinken | 18.06.2024

Verbraucherzentrale: Marinade übertüncht Herkunft von Grillfleisch
Foto: Shutterstock/Dmitriev Mikhail

Verbraucherschützer feierten es als Erfolg, dass auch die Herkunft von nicht abgepacktem Fleisch offengelegt werden muss. Doch jetzt zeigt sich eine Lücke in der Regelung.

Beim Blick oder Kauf auf bereits eingelegtes, aber unverpacktes Grillgut am Fleischstand oder an der Metzger-Theke schwingt vielleicht ein komisches Gefühl mit: Na, wer weiß, was das für Fleisch ist? Musste es dringend weg? Ist es ungewöhnlich sehnig?

Doch die Marinade hat noch einen anderen Haken: Sobald die Gewürztunken aus Paprika, Kräuter, Bier und Co. ins Spiel kommen, muss der Anbieter die Herkunft nicht (mehr) offenlegen.

Auf diese Lücke in der aktuellen Gesetzgebung zur Herkunftskennzeichnung von unverpacktem Schweine-, Geflügel-, Schaf- oder Ziegenfleisch machen die Verbraucherschützer des Projekts "Lebensmittelklarheit" der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam.

Mariniertes Fleisch gilt nicht als unverarbeitet

"Bei marinierten Steaks oder Bratwürsten, die gerne auf dem Grill landen, bleibt die Herkunft im Dunkeln – es sei denn, der Anbieter gibt sie freiwillig an", erklärt Stephanie Wetzel, Koordinatorin von "Lebensmittelklarheit".

Seit Februar ist die Angabe der Herkunft von unverpacktem Fleisch zwar gesetzlich vorgeschrieben. Demnach muss der Verkäufer genau wie bei verpackter Fleischware Auskunft geben können, wo ein Tier aufgezogen und wo es geschlachtet wurde. Die neue Regelung gelte allerdings nur für unverarbeitetes Fleisch, beispielsweise ungewürztes Steak, Filet oder Hackfleisch, so Wetzel.

Sie fordert: Die Herkunftskennzeichnung muss aber auch auf verarbeitete Fleischprodukte ausgeweitet werden – und zwar EU-weit. "Nur so können Verbraucher und Verbraucherinnen eine informierte Entscheidung treffen."

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