"Nach der Ernte behandelt": Dieser Hinweis stand bislang auf der Verpackung von Kartoffeln, wenn das Keimhemmungsmittel Imazalil zum Einsatz kam. Doch das Mittel ist seit 1. Januar 2023 nicht mehr zugelassen. Deshalb findet man diese Kennzeichnung auf Kartoffeln nicht mehr oder nur noch auf Restbeständen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bayern hin.
Werden Kartoffeln nun nach der Ernte nicht mehr mit Mitteln behandelt, die das Keimen unterdrücken und sie so länger haltbar machen? Doch. Dafür zugelassen sind nun nur noch Grüne-Minze-Öl, Ethylen, Maleinsäurehydrazid und 1,4-Dimethylnaphthalin.
Substanzen müssen nicht gekennzeichnet werden
Für diese Substanzen besteht allerdings keine Kennzeichnungspflicht, sagt Sabine Hülsmann, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale. Für Bio-Speisekartoffeln seien nur Ethylen und Grüne-Minze-Öl erlaubt.
Sabine Hülsmann empfiehlt, Kartoffeln grundsätzlich vor dem Verzehr zu schälen. Das entferne nicht nur Schmutz und Rückstände, sondern verringere auch den Gehalt an Solanin. Dabei handelt es sich um einen natürlichen Schadstoff, der vor allem in der Schale und in grünen Stellen der Kartoffel steckt. Er kann gerade bei Kindern und empfindlichen Menschen zu Verdauungsbeschwerden führen.
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