Die Erhard Kühn GmbH ruft ihr Produkt K-Favourites Fuet Salami (170 g) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 13.02.2022 zurück. Wie das Unternehmen mitteilte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den Produkten Kunststoffteile enthalten sind. Das betroffene Produkt wurde bei Kaufland verkauft. Sie sollten zurückgerufene Artikel auf keinen Fall mehr verzehren, es besteht Verletzungsgefahr.
Dieser Kaufland-Artikel wird zurückgerufen
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Artikel: K-Favourites Fuet Salami, 170 g (siehe Bild)
- GTIN: 4337185813245
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 13. Februar 2022
- Charge (letzte Ziffern): 23191
Mindesthaltbarkeitsdatum und Charge sind vorne auf der Verpackung zu finden. Kaufland hat mitgeteilt, dass alle betroffenen Produkte bereits aus dem Verkauf genommen wurden. Andere Chargen oder Produkte sind nicht betroffen.
Zurückgerufene Salamis können in allen Kaufland-Filialen zurückgegeben werden. Sie erhalten dort den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Weitere Fragen richten Sie bitte an die kostenfreie Hotline unter 0800-1528352.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Produktrückrufe abonnieren
Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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