Maggi ruft zwei Sorten ihrer Fertiggerichte "5 Minuten Terrine" zurück: "Kartoffelbrei mit Steinpilzen" und "Kartoffelbrei mit Röstzwiebeln und Croûtons".
Maggi: Rückruf von "5 Minuten Terrine"
Folgende Chargen sind von dem bundesweiten Rückruf betroffen:
"Kartoffelbrei mit Steinpilzen"
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31. Mai 2023
Chargennummern: 21270703Z, 21280703Z und 21290703Z
"Kartoffelbrei mit Röstzwiebeln und Croûtons"
Mindesthaltbarkeitsdatum: 31. Mai 2023
Chargennummer: 21280703Z
Gefahr von Metallteilen
Nestlé Deutschland warnt vor den Produkten: Sie könnten Fremdkörper aus Metall enthalten. Wenn Sie eines der beiden genannten Maggi-Produkte mit der entsprechenden Chargennummer gekauft haben, verzehren Sie es bitte nicht.
Sie können das betroffene Produkt über den Handel zurückgeben, hier wird Ihnen der Kaufpreis erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Verbraucher-Service unter Tel. 0800-0117102.
Die Maggi-Produkte auf dem österreichischen Markt und alle anderen Maggi-Produkte auf dem deutschen Markt sind von dem Rückruf nicht betroffen und für den Verzehr geeignet.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Produktrückrufe abonnieren
Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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