Erst mit der eigenen Tupperdose an die Wurst- und Käsetheke und anschließend mit dem eigenen Mehrweg-Becher schnell noch ein Heißgetränk beim Bäcker mitnehmen: Das spart Verpackung und schont die Umwelt.
Bislang hatten Verbraucher jedoch keinen Anspruch auf die Nutzung eigener Behältnisse und waren auf den guten Willen von Restaurants, Supermärkten und anderen Geschäften angewiesen. Mit der Mehrwegangebotspflicht hat sich hier einiges geändert.
Mehrwegangebotspflicht gilt seit Januar 2023
Der Kaffee to go und das Mittagessen vom Restaurant nebenan müssen von nun an auch im Mehrwegbecher und der wiederverwendbaren Dose angeboten werden. Seit Anfang 2023 gilt die Mehrwegangebotspflicht, die Gastronomen, Lieferdienste, Bäckereien etc. dazu verpflichtet, Mehrwegsysteme für Take-away anzubieten. So sollen laut Bundesumweltministerium insbesondere Einwegverpackungen aus Kunststoff ersetzt werden. Der Bundestag hatte diese Pflicht bereits im Mai 2021 beschlossen.
Eine Ausnahme gibt es für kleine Betriebe – etwa Bäckereien oder Imbisse – mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Sie müssen jedoch mitgebrachte Gefäße der Kundschaft akzeptieren und Speisen und Getränke für den To-go-Verzehr auf Wunsch abfüllen", erklärt Daniela Krehl von der Verbraucherzentrale Bayern im Gespräch mit ÖKO-TEST. "Auf diese Möglichkeit müssen sie auch deutlich hinweisen."
Eigenes Gefäß für den Einkauf: Wann ist das erlaubt?
Für größere Läden wie Supermärkte sowie die meisten Bäckereien und Metzgereien gilt aber nach wie vor: Kunden haben keinen Anspruch auf die Nutzung von eigenen Behältern. Der Grund, so Daniela Krehl: "Die Hygienevorschriften beim Verkauf loser Frischwaren sind streng. So ist das Herüberreichen von mitgebrachten Boxen und Beuteln über die Theke meist tabu, weil Käufer nicht garantieren können, dass die eigenen Behältnisse immer sauber sind. Hygienehüter sehen die Gefahr, dass Keime und Co. von Kunden-Boxen auf die frischen Lebensmittel übergehen können."
Bieten Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte dennoch einen solchen Service an, muss das Verkaufspersonal penibel darauf achten, dass Messer, Zangen oder Löffel nicht mit der mitgebrachten Verpackung in Berührung kommen.
Take-away: Tipps für eigene Behältnisse
- Achten Sie immer darauf, dass die Behältnisse sauber sind.
- Sagen Sie bereits vor der Bestellung, dass Sie ein eigenes Gefäß dabeihaben.
- Behalten Sie bei Getränkebestellungen den mitgebrachten Deckel bei sich.
Weitere Informationen bietet das Merkblatt "Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung" vom Lebensmittelverband Deutschland.
Hilfreich beim Einkauf mit eigenen Behältnissen
Sie können beispielsweise auf folgende Verpackungsmöglichkeiten zurückgreifen:
- Fest verschließbare Behältnisse aus Glas oder Kunststoff
- Einmachgläser
- Stoffbeutel
- Wachstücher
Initiativen wie "Einmal ohne, bitte" helfen Menschen, die unverpackt einkaufen möchten: Bei immer mehr Bäckereien, Käse- und Wursttheken, in Restaurants, Supermärkten und weiteren Geschäften klebt der Sticker der Initiative bereits und zeigt, dass mitgebrachte Behältnisse willkommen sind. Eine interaktive Karte zeigt, wo es solche Läden in Ihrer Nähe gibt.
Umweltverbände & Co.: Mehrwegpflicht geht nicht weit genug
- Für den Umweltverband BUND geht die neue Mehrwegangebotspflicht in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Der BUND fordert deshalb eine ausnahmslose Mehrwegpflicht, da er fürchtet, dass viele Händler weiter Einweg als Standard anbieten werden.
- Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) drohen die Regeln in ihrer jetzigen Form ins Leere zu laufen. Zwar sei der Ansatz richtig. Die Regelung enthalte jedoch weder Vorgaben, wie viel Mehrweg genutzt werden soll, noch eine finanzielle Schlechterstellung von umwelt- und klimaschädlichem Einweg. Damit möglichst viele Menschen auf Mehrweg umsteigen, fordert die DUH eine Abgabe von mindestens 20 Cent auf Einweg-Geschirr. Kritisch beurteilt die DUH auch Ausnahmeregelungen, etwa für Kleinunternehmen.
- Die Verbraucherzentralen loben die Neuregelung als ersten Schritt, um Verpackungsmüll einzudämmen, kritisieren aber, dass sich die gesetzlichen Vorgaben nur auf Kunststoffverpackungen beziehen. "Alle anderen Einwegalternativen wie Pizzakartons oder Aluschalen bleiben erlaubt. Wichtig ist daher, dass Betriebe die Mehrweglösung nicht umgehen, und dass Verbraucher:innen das Mehrwegangebot auch nachfragen und nutzen."
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Mit Material der dpa.