Die Lebensmittelvertriebs-GmbH Wildeshausen (LVG) ruft die "Rewe Beste Wahl Kartoffelrösti" zurück. Vom Verzehr wird dringend abgeraten: Das Produkt könnte durchsichtige Plastik-Kleinteile enthalten, teilt Rewe auf seiner Website mit.
Plastik-Kleinteile in Kartoffelrösti: Rückruf bei Rewe
Dieses Produkt ist vom Rückruf bei Rewe betroffen:
REWE Beste Wahl, Kartoffelrösti
- Inhalt: 600 Gramm
- EAN Nummer: 4388860610741
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 16.12.2022 / 17.12.2022 / 18.12.2022
Kartoffelrösti-Rückruf: Gesundheitsgefahr durch transparente Kunststoffteile
Kunststoffsplitter können in Mund- und Rachenraum zu Verletzungen führen, aber auch innere Verletzungen und Blutungen verursachen. Sollten Sie das Produkt gekauft haben, sollten Sie es keinesfalls verzehren.
Kunden können das Produkt in ihrer Filiale zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Verbraucheranfragen beantwortet die Kundenservice-Hotline unter der Telefonnummer: 0800 333 7890, werktags von 8 bis 18 Uhr oder unter der E-Mail [email protected].
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welches Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen? In dem Rückruf wird außerdem meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
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Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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