Die Firma Freiberger Lebensmittel GmbH ruft die Pizza "Rewe Beste Wahl, Pizza Classica TexMex" der Rewe-Eigenmarke zurück. Laut Mitteilung kann nicht ausgeschlossen werden, "dass Plastikteile in die Produkte gelangt sein könnten". Und weiter: "Es handelt sich um transparente Plastikteile von ca. 1,5 cm x 2 cm Größe aus biegsamen Hartplastik."
Rückruf: "Rewe Beste Wahl, Pizza Classica TexMex"
Dieses Produkt ist von dem Rückruf betroffen:
- Rewe Beste Wahl, Pizza Classica TexMex, 350 g
- EAN: 4388860610031
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Mindesthaltbarkeitsdaten & Chargen:
06.2023; Charge: L2262
07.2023; Charge: L2279
07.2023; Charge: L2287
Produkte mit anders lautenden Mindesthaltbarkeitsdaten sowie andere Chargen sind vom Produktrückruf nicht betroffen.
Plastikteile können gefährlich werden
Kunststoffsplitter können in Mund- und Rachenraum zu Verletzungen führen, aber auch innere Verletzungen und Blutungen verursachen. Von dem Verzehr des betroffenen Produktes wird deshalb dringend abgeraten.
Kunden können das Produkt im Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Bei eventuellen Rückfragen können sich Verbraucher an die Hotline unter +49 30 40 70 4 211 wenden.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welche Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen. In dem Rückruf wird meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Produktrückrufe abonnieren
Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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