Bratwürste, Bratwürstchen, Wiener Würstchen und vier weitere Wurstprodukte von Ökoland werden derzeit zurückgerufen. Grund dafür ist ein technischer Defekt bei der Kühlung.
Bei den betroffenen Würstchen kann es zu geschmacklichen Abweichungen kommen. Diese seien an einem bitteren Geschmack zu erkennen, so der Hersteller, die Ökoland GmbH Nord. "Dieser resultiert daraus, dass vorgenannte Produkte in Einzelfällen mit sehr geringen Mengen eines Wasser-Kältemittelgemisches in Berührung gekommen sein könnten." Eine Gefahr für die Kunden bestehe allerdings nicht, teilte das Unternehmen mit.
Rückruf von Ökoland-Würsten
Folgende Produkte sind von dem Rückruf betroffen:
- Ökoland Bratwurst: 4 Stück, 250 g, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 03.07.2021
- Ökoland Bratwürstchen: 12 Stück, 250 g, MHD: 01.07.2021 und 03.07.2021
- Ökoland Wiener Würstchen: 5 Stück, 200 g, MHD: 01.07.2021
- Ökoland Rinder-Bratwürstchen: 9 Stück, 180 g, MHD: 01.07.2021
- Ökoland Rinder-Wiener: 5/200 g, MHD: 01.07.2021
- Ökoland Geflügel-Bratwürstchen: 9/180 g, MHD: 09.07.2021 und 10.07.2021
- Ökoland Geflügel-Wiener: 5/200 g, MHD: 09.07.2021
Die betroffenen Produkte sollten auf keinen Fall verzehrt werden. Kunden können die Würste in ihrer Einkaufsstätte zurückgeben und bekommen den Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.
Für Rückfragen steht das Unternehmen von Montag bis Freitag zwischen 9 und 16 Uhr unter der kostenlosen Service-Rufnummer 0800 58 88 361, 05031 960 713 oder per Mail unter [email protected] zur Verfügung.
Weiterer Wurst-Rückruf: Bratmaxe von Meica
Erst vergangene Woche gab es einen Rückruf von Bratwürsten der Marke Bratmaxe (Meica). Auch hier das Problem: Einzelne Würste könnten mit einem Wasser-Kältemittelgemisch in Berührung gekommen sein.
Produktrückrufe: Was Verbraucher wissen sollten
Glassplitter, Metall- oder Kunststoffteilchen, Salmonellen oder Coli-Bakterien haben in Lebensmitteln nichts zu suchen. Geraten beim Produktionsprozess versehentlich Fremdkörper oder Verunreinigungen, die die Gesundheit gefährden können oder für den Verzehr nicht geeignet sind, in Lebensmittel, dann sind die Hersteller verpflichtet, die Produkte zurückzurufen.
"Bei einem Rückruf werden sowohl betroffene Produkte aus dem Handel genommen als auch Warnungen an Verbraucher:innen veröffentlicht, wenn das Produkt Verbraucher:innen bereits erreicht haben könnte", erklärt die Verbraucherzentrale. In einem Produktrückruf sind alle Informationen zu finden, die für Verbraucher wichtig sind: Welches Produkt, welche Chargen und welche Mindesthaltbarkeitsdaten sind betroffen? In dem Rückruf wird außerdem meist erklärt, welche Gefahren durch den Konsum des betroffenen Produkts entstehen können und wie Sie das Produkt zurückgeben können.
Unternehmen haften, wenn es durch den Konsum ihrer Waren zu Schäden kommt. Deshalb sind die Hersteller daran interessiert, Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst frühzeitig zu warnen, sollte von einem ihrer Produkte eine Gefahr ausgehen. "Werden Verbraucher durch fehlerhafte Produkte geschädigt, haben sie Schadensersatzansprüche aus § 823 BGB und/oder aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)", erklärt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
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Produktrückrufe werden meist in den betroffenen Läden ausgehängt und im Internet veröffentlicht. ÖKO-TEST berichtet über die wichtigsten Produktrückrufe auf oekotest.de, um Sie vor gesundheitlichen Gefahren zu warnen. Wenn Sie über aktuelle Produktrückrufe informiert werden möchten, abonnieren Sie unsere Eilmeldungen, die Sie jederzeit unkompliziert wieder abbestellen können. Um andere Menschen zu warnen, empfiehlt es sich, Produktrückrufe über die sozialen Medien zu teilen.
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