Salatmischung im Beutel: Warum "vorgewaschen" nicht zählt

Autor: dpa | Kategorie: Essen und Trinken | 25.07.2024

Salatmischung im Beutel: Warum "vorgewaschen" nicht zählt
Foto: Shutterstock/Whiteaster

Wer keine Lust hat selbst zu schnippeln, kann im Supermarkt vorab geschnittene Salate kaufen. Doch ganz ohne Hand anzulegen, sollte man auch die nicht essen, warnen Verbraucherschützer.

Hunger auf Salat, aber wenig Zeit? Bereits geschnittene und in Beuteln abgepackte Salate aus dem Supermarkt können dann praktisch sein. Doch: Auch wenn "verzehrfertig" oder "vorgewaschen" auf der Verpackung steht, sollte man sie vor dem Essen trotzdem unbedingt waschen. Dazu rät die Verbraucherzentrale Bayern.

Denn: Wer Salatblätter, Weißkohl oder Karotten schneidet, zerstört die Zellstruktur an den Schnittkanten und Zellsaft tritt aus. In Verbindung mit der hohen Luftfeuchtigkeit in der Verpackung können sich so Krankheitserreger wie Salmonellen und Noro-Viren leicht vermehren. "Mit dem Waschen kann man eventuell vorhandene Krankheitskeime am effektivsten entfernen", sagt Verbraucherschützerin Daniela Krehl.

Nicht übers Verbrauchsdatum hinaus essen

Bringen Sie Schnittsalate außerdem am besten in einer Kühltasche nach Hause und lagern Sie die Salate dort im Kühlschrank. Ist der Beutel aufgebläht, ist Flüssigkeit in der Verpackung oder hat der Salat braune Stellen, sind das Hinweise, dass der Salat nicht mehr frisch oder sogar verdorben ist. Dann sollten Sie nicht mehr zugreifen. 

Außerdem sollte das angegebene Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum unbedingt eingehalten werden, so die Verbraucherschützer.

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