Eigentlich gehört Trinkwasser in Deutschland zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln. Doch für die Aufbereitung von Trinkwasser verwenden einige Wasserwerke chlorhaltige Desinfektionsmittel. Dabei kann die Substanz Chlorat entstehen, die ÖKO-TEST seit Langem kritisiert. Denn: Im menschlichen Organismus kann Chlorat die roten Blutkörperchen schädigen und die Jodaufnahme in die Schilddrüse hemmen. Letzteres ist insbesondere für Kinder, Schwangere oder Menschen mit Schilddrüsenfunktionsstörungen problematisch. Chlorat fand früher als Unkrautvernichtungsmittel Verwendung.
Gefahr für Säuglinge und Kleinkinder
Nun fordern verschiedene Behörden, Chlorat im Trinkwasser strenger zu beschränken. Im Dezember 2017 hat das Umweltbundesamt (UBA) erstmals Höchstwerte für Chlorat in der "Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren" der Trinkwasserverordnung veröffentlicht. Der Höchstwert für die dauerhafte Anwendung liegt bei 70 Mikrogramm pro Liter (µg/l). Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kommt in einer Stellungnahme vom Februar 2018 zu dem Schluss, dass die Konzentration im Trinkwasser langfristig geringer als 70 µg sein sollte. Würden Neugeborene und Säuglinge ausschließlich mit Säuglingsanfangsnahrung gefüttert und die Nahrung mit chlorathaltigem Trinkwasser angerührt, könne die Aufnahme von Chlorat den TDI-Wert - die tolerable tägliche Aufnahmemenge - übersteigen. Der TDI-Wert nennt die Menge eines Stoffes, die täglich im Laufe eines Lebens konsumiert werden kann, ohne dass dies ein nennenswertes Risiko für die Gesundheit birgt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart fordert einen Höchstwert von 30 µg/l. Es hat Chlorat aktuell in 312 Proben aus dem Regierungsbezirk Stuttgart untersucht. Ergebnis: 242 Proben wiesen einen Gehalt unter 30 µg/l auf. Ein Höchstwert von 30 µg/l sei technisch machbar, damit würde der TDI-Wert für Kleinkinder nicht überschritten.
Wasserqualität beim Versorger erfragen
Das UBA sieht keinen weiteren Handlungsbedarf: In Deutschland werde sehr wenig gechlort. Der geltende Wert sei für den Gesundheitsschutz sicher und für die allgemeine Bevölkerung ausreichend. Wer ganz sichergehen möchte, kann die Qualität seines Wassers und den Chloratgehalt beim zuständigen Versorger erfragen.
https://www.oekotest.de/freizeit-technik/blickpunkt/Wasser_500029_1.html
http://www.ua-bw.de/pub/beitrag_printversion.asp?subid=1&Thema_ID=2&ID=2714&Pdf=No&lang=DE