Beim Einkaufen ist es oft nicht ganz einfach, den Überblick zu behalten: Versteckter Zucker, diverse Zusatzstoffe und künstliche Aromen sind Stolperfallen auf dem Weg zu einer gesunden Ernährung. Wer sich vegan ernährt und tierische Bestandteile meiden möchte, hat es nochmals schwerer:
- Viele tierische Bestandteile sind nicht kennzeichnungspflichtig.
- Hinter manchen kryptischen Kürzeln verstecken sich Rohstoffe von Tieren.
- Dazu kommt: Die Kennzeichnung vegan und vegetarisch bei Lebensmitteln ist freiwillig.
Nicht vegane Inhaltsstoffe oft schwer zu erkennen
"Allein anhand des Zutatenverzeichnisses lässt sich nicht mit Sicherheit erkennen, ob es sich um ein vegetarisches oder veganes Lebensmittel handelt. Bestimmte Lebensmittel können versteckte tierische Bestandteile wie zum Beispiel Zusatzstoffe oder Verarbeitungshilfsstoffe enthalten", erklärt die Verbraucherzentrale.
Zu den Stoffen, die im Zutatenverzeichnis nicht zwingend aufgeführt werden müssen, gehören beispielsweise Lösungsmittel und Trägerstoffe für Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine oder Verarbeitungshilfsstoffe. "Letztere sind Stoffe, die Lebensmitteln während ihrer Verarbeitung zugesetzt und anschließend wieder entfernt werden", so die Verbraucherzentrale. Im fertigen Produkt sind diese Stoffe also nicht mehr oder nur in technisch unvermeidbaren Spuren enthalten. "Diese Verarbeitungshilfsstoffe können tierischen Ursprungs sein, müssen aber nicht deklariert werden."
Die Verbraucherorganisation Foodwatch forderte deshalb bereits vor 10 Jahren eine Kennzeichnungspflicht auch für tierische Bestandteile, die im Endprodukt nicht mehr nachweisbar sind.
Vegane Fischstäbchen bei ÖKO-TEST
Tatsächlich tierfrei sind die veganen Fischstäbchen, die wir erst vor Kurzem zur Untersuchung ins Labor geschickt haben. Die Fisch-Alternativen schnitten oft besser ab als das tierische Original – wirklich "gut" sind aber nur zwei Produkte. Hier erfahren Sie mehr:
Vegane lebensmittel: Hier ist Vorsicht angebracht
#1: Nudeln
Die gute Nachricht für Menschen, die sich vegan ernähren: Die meisten Nudeln sind vegan. Es gibt aber auch Sorten, die teilweise mit Ei hergestellt werden.
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Kennzeichnung: Ei muss in der Zutatenliste aufgeführt werden.
- Vegan-Tipp: Italienische Nudeln bestehen in der Regel nur aus Hartweizengries und Wasser und sind damit vegan.
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#2: Gummibärchen und Müsli
Gelatine verleiht Fruchtgummis und Gummibärchen ihre typische gummiartige Konsistenz. Im Müsli soll Gelatine dafür sorgen, dass der Zucker besser an den Getreideflocken haftet.
- Problem: Für Gelatine werden Knochen von Tieren ausgekocht, um das darin enthaltene Kollagen zu gewinnen.
- Kennzeichnung: "Gelatine muss im Zutatenverzeichnis verpackter Ware wie jedes andere Lebensmittel aufgeführt werden. Möglich sind die Bezeichnungen Gelatine oder Speisegelatine. Die Angabe der Tierart, von der die Gelatine stammt, ist dabei grundsätzlich nicht verpflichtend", erklärt das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE).
- Vegan-Tipp: Auf immer mehr Gummibärchen-Produkten ist inzwischen das grün-gelbe Vegan-Label zu finden. Diese Fruchtgummis enthalten keine tierische Gelatine.
#3: Brot und Brötchen
Vor allem bei industriell gefertigtem Brot und Brötchen ist Vorsicht geboten. Hier wird oft L-Cystein eingesetzt, das den Teig geschmeidiger machen und für luftig-lockere Backwaren sorgen soll.
- Problem: Hier handelt es sich um eine schwefelhaltige Aminosäure, die aus allen möglichen Haaren, Borsten, Krallen oder Federn gewonnen wird.
- Kennzeichnung/Kürzel: Das Kürzel für L-Cystein (auch Cystein) lautet E920. L-Cystein muss allerdings nicht deklariert werden.
- Vegan-Tipp: In Bio-Backwaren ist L-Cystein verboten.
#4: Obst – mitunter nicht vegan
Für die Behandlung von Obst (z.B. Äpfel, Birnen, Pfirsiche, Melonen oder Zitrusfrüchte) werden zum Teil Zusatzstoffe für die Behandlung der Schale verwendet, die tierischen Ursprungs sein können. Der Überzug aus Schellack oder Bienenwachs soll das Obst glänzen lassen und zudem dafür sorgen, dass es nicht so schnell austrocknet.
- Problem: Bienenwachs ist nicht vegan, Schellack wird aus den Ausscheidungen der Gummischild-Lacklaus gewonnen.
- Kennzeichnung/Kürzel: Behandeltes Obst muss gekennzeichnet werden, zum Beispiel durch die Angabe "gewachst". Achten Sie auf die Kürzel E901 (Bienenwachs) und E904 (Schellack).
- Vegan-Tipp: Vermeiden Sie Obst, das unnatürlich glänzt bzw. kaufen Sie am besten Bio-Obst. Bio-Früchte dürfen nicht nachbehandelt werden.
#5: Bananen
Bananen werden teilweise mit einem Chitin-haltigen Pflanzenschutzmittel besprüht.
- Problem: Chitin wird aus der Schale von Garnelen gewonnen. Das Spritzmittel Chitosan soll vor Insektenbefall schützen und das Ausreifen der Bananen während des langen Transports verhindern.
- Kennzeichnung: Ob Bananen mit Chitosan gespritzt wurden, können Sie nicht erkennen.
- Vegan-Tipp: Mit Bio-Bananen sind Sie auf der sicheren Seite. Hier ist der Einsatz von Chitosan nicht erlaubt.
#6: Marmelade ist nicht immer vegan
Intensiv rot gefärbte Produkte (z.B. Kirsch-, Himbeer- oder Erdbeermarmelade) können den roten Farbstoff Karmin enthalten. Auch in anderen rot eingefärbten Produkten wie zum Beispiel Ketchup kann Karmin stecken.
- Problem: Dieser Stoff wird aus Schildläusen gewonnen.
- Kennzeichnung/Kürzel: Karmin (E120) kann auch unter dem Namen "Cochenille" auf der Zutatenliste auftauchen.
Karmin ist auch häufig in Kosmetik enthalten:
#7: Wein und Fruchtsäfte
Wein besteht aus Trauben. So weit richtig. Konventionelle Winzer setzen allerding häufig Gelatine ein, um den Wein zu klären. Die Gelatine, die die Schwebstoffe bindet, wird nachher wieder entfernt. Auch bei der Herstellung von Saft wird Gelatine zum Teil als technischer Hilfsstoff genutzt.
- Kennzeichnung: Da Gelatine im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist, muss sie auch nicht deklariert werden.
- Vegan-Tipp: Garantiert veganen Wein und Saft erkennen Sie am V-Label.
#8: Auch Bier kann nicht vegan sein
Auch in Bier wird teilweise tierische Gelatine als Klärmittel eingesetzt. Vorsichtig sein sollten Sie vor allem bei Bieren aus dem Ausland.
- Kennzeichnung: Da Gelatine im Endprodukt nicht mehr nachweisbar ist, muss sie auch nicht deklariert werden.
- Vegan-Tipp: Deutsche Biere, die nach dem Reinheitsgebot gebraut werden, sind laut dem deutschen Brauereibund vegan. Das Gebot ist allerdings kein Zwang, kleinere regionale Brauereien oder Privatbrauereien müssen sich nicht daran halten.
Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie am besten beim Hersteller nach, ob Stoffe tierischen Ursprungs bei der Herstellung verwendet wurden.
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