Smoothies versprechen einen schnellen Vitaminkick für zwischendurch. Konsumenten assoziieren mit dem Begriff in der Regel püriertes Obst oder Gemüse in einer dickflüssigen, aber trinkbaren Konsistenz. Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen und des dazugehörigen Bundesverbands sorgt nun für Ernüchterung: Die Tester sahen sich dazu zwischen März und Juli 2020 zahlreiche Produkte an, die sie in Supermärkten, Drogerien und Discountern fanden. Die Smoothies waren in Glas- und Plastikflaschen oder Quetschbeuteln verpackt.
47 von 50 untersuchten Getränken trugen das Wort "Smoothie" im (Produkt-)Namen oder waren entsprechend aufgemacht. Der Begriff ist juristisch weder geschützt noch definiert, sodass Hersteller so gut wie jeden Artikel als Smoothie bezeichnen können – ein Umstand, den die Verbraucherzentralen kritisieren. Sie sprechen von einem "Wildwuchs" und fordern beispielsweise, dass der Fruchtpüree-Anteil in Smoothie-Produkten immer angegeben werden müsse.
Smoothies: Anteil an Fruchtpüree oft unklar
Bislang ist die Angabe des Fruchtpüree-Anteils in "Smoothies" nicht vorgeschrieben. Das führt dazu, dass der Gesamtgehalt an Frucht- und/oder Gemüsepüree bei 60 Prozent der geprüften Produkte nicht eindeutig zu ermitteln war. Dies steht zwar in Einklang mit der Lebensmittelinformations-Verordnung, führt bei Smoothies aber dazu, dass Verbraucher häufig kaum erkennen können, was sie kaufen.
Konsumenten erwarten von einem Smoothie einen hohen Anteil an püriertem Obst und Gemüse – häufig sei in den Produkten aber zur Hälfte Apfelsaft oder Apfelmark enthalten, so die Verbraucherschützer. Der Fruchtpüreeanteil in den untersuchten Artikeln schwankte, soweit feststellbar, zwischen 16 und 100 Prozent – entsprechend groß seien die Qualitätsunterschiede.
Am meisten Frucht enthielten die "Immun Smoothies" im Quetschbeutel der Drogeriekette dm (100 Prozent Frucht), wenig Obstpüree hingegen steckte in den sogenannten Smoothies der Proviant Fruchtmanufaktur (16,6 Prozent), die bei denn's im Regal standen. Letztere enthielten stattdessen vor allem Orangensaft, Apfel- und Zitronensaft.
Grüne Smoothies sind häufig gefärbt
Kritisiert wurde außerdem: Auf über einem Viertel der Smoothies wurden Zutaten hervorgehoben, die nur in sehr kleinen Mengen enthalten waren, beispielsweise Baobab-Fruchtfleisch oder zerriebene Leinsamen. In einem Fünftel der untersuchten Produkte fanden sich darüber hinaus Koffein oder Guarana, die gemeinhin nicht in Smoothies erwartet werden. Mitunter waren Produkte auch mit Zutaten wie Spirulina oder Färberdistel gefärbt, um sie besonders grün erscheinen zu lassen.
Die Verbraucherzentralen fordern nun, dass Smoothies in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs klar geregelt werden sollten. Das Ziel: Konsumenten sollen zwischen Smoothies und Säften unterscheiden können, was im Moment – wie die Untersuchung zeigt – kaum sinnvoll möglich ist.
Alle untersuchten Produkte finden Sie hier, den vollständigen Bericht hier.
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