Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) muss Informationen über Zulassungsanträge für die neuen Insektengifte Flupyradifuron und Cyantraniliprol, die als gefährlich für Bienen gelten, offenlegen. Das hat das niedersächsische Verwaltungsgericht am 13. April entschieden. Vorausgegangen ist eine Klage des Umweltinstituts München. Das BVL hatte ihm eine Auskunft darüber verweigert, ob Anträge für eine Zulassung von Pestiziden mit diesen beiden Neonikotinoid-Wirkstoffen vorliegen. Begründet habe das Amt seine Verweigerung damit, dass schon allein die Information, ob überhaupt ein Zulassungsantrag vorliegt, ein Geschäftsgeheimnis der Herstellerfirmen sei. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig wertete nun das Recht der Verbraucher höher als die Interessen der Industrie. "Dieses Urteil ist ein bahnbrechender Erfolg, weil es die Behörden zu mehr Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft zwingt", sagt Karl Bär, Referent für Agrarpolitik beim Umweltinstitut. Der Einsatz von möglicherweise bienenschädlichen Spritzgiften ginge alle an. "Deshalb ist es wichtig, dass auch alle wissen dürfen, ob Behörden an der Zulassung neuer Pestizide arbeiten." Jetzt drängen die Münchener darauf, möglichst schnell zu erfahren, welche Unternehmen in Deutschland Zulassungsanträge für Insektizide mit den beiden Wirkstoffen gestellt haben.
Bienengifte
Behörde muss über Zulassungsanträge informieren
| Kategorie: Freizeit und Technik | 20.04.2018