Mit Beginn der neuen Förderperiode ab 2023 sollten die EU-Direktzahlungen an Landwirte stärker an Umweltauflagen gebunden werden. Ein zentraler Punkt war, dass Betriebe vier Prozent ihrer landwirtschaftlichen Fläche aus der Produktion nehmen sollten, um Lebensraum für Feldvögel, Insekten und Ackerwildkräuter zu schaffen. Dieser Standard wurde bereits im ersten Jahr aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine ausgesetzt. Für 2024 gibt es erneut Ausnahmeregelungen.
Leguminosen-Anbau statt Brachland
Statt durch Brachflächen können die Betriebe die Anforderungen nun auch durch den Anbau von Hülsenfrüchten (Leguminosen) oder Zwischenfrüchten erfüllen. Das Thünen Institut (TI) hat auf Basis von Betriebsdaten analysiert, welche Auswirkungen diese Änderungen haben.
Die Ausnahmeregelung führt demnach dazu, dass kaum zusätzliche Flächen zum Schutz der Biodiversität geschaffen werden müssen. Bereits 2021 hätten 90 Prozent der Betriebe die neuen Anforderungen erfüllt, da sie schon Leguminosen und Zwischenfrüchte angebaut haben. Sie können also bestehende Flächen nutzen, um neue Subventionen zu erhalten.
Wäre die ursprüngliche Regelung beibehalten worden, hätten hingegen 80 Prozent der Betriebe zusätzliche Biodiversitätsflächen schaffen müssen. Die Brachflächen hätten sich so laut TI auf bis zu 5,3 Prozent der Ackerflächen in etwa verdoppeln können – eine verpasste Chance, sagen Naturschutzverbände.
Ungenutzte Flächen besser für Artenvielfalt
Laut dem Deutschen Naturschutzring (DNR) zählen Brachflächen zu den wirksamsten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität. Der Anbau von Leguminosen oder Zwischenfrüchten habe zwar positive Auswirkungen auf den Boden, und auch diese Flächen müssen laut EU-Vorgaben ohne Pestizide bewirtschaftet werden. Sie seien aber deutlich weniger geeignet, die Artenvielfalt zu steigern, als Brachland.
Umweltbundesamt hofft auf Förderung
Künftig wird die EU-Regelung zu Brachflächen sogar weitgehend gestrichen. Nur bestehende Landschaftselemente müssen noch geschützt werden. Laut Umweltbundesamt (UBA) bedeutet das, dass Betriebe weiterhin den Großteil der Agrarsubventionen erhalten, ohne neue Flächen für den Biodiversitätsschutz auszuweisen. Neue Flächen werden laut UBA nur geschaffen, wenn die Förderung ausreichend hoch ist und genügend Mittel dafür bereitgestellt werden. "Geschieht dies nicht, geht das UBA davon aus, dass wichtige Umwelt- und Naturschutzziele weiterhin nicht erreicht werden", heißt es in einer Mitteilung.
Damit wäre auch die Chance vertan, die Agrarsubventionen durch angemessene Umwelt- und Naturschutzleistungen der Landwirtschaft gesellschaftlich zu rechtfertigen. Bei der Neuausrichtung der EU-Agrarsubventionen nach 2027 sollten die Gelder laut UBA deshalb gezielt für die Transformation der Landwirtschaft und eine Umstellung des Subventionssystems eingesetzt werden.
Weiterlesen auf oekotest:de
- Test nach US-Studie: Sind Tampons in Deutschland mit Schwermetallen belastet?
- Umweltmonitor 2024: So steht es um Klima, Gewässer & Co. in Deutschland
- Rapsöl im Test: Diese 3 Schadstoffe sind ein Problem
- Mais-Test: Labor stößt in jedem Dosenmais auf Bisphenol A
- Umweltbundesamt legt Vorschläge für Plastikabgabe von Firmen vor