8,9 Kilogramm – so viel Elektroschrott landet in der EU pro Person jährlich im Müll, in Deutschland sind es bei jedem Bürger durchschnittlich sogar 10,3 Kilogramm (Stand 2018). Stellt sich die Frage: Wohin mit dem kaputten Toaster, dem alten Wasserkocher oder dem ausrangierten Radio?
Ab 1. Juli können Sie alte oder defekte Elekotrokleingeräte auch im Supermarkt abgeben. Die Märkte sind verpflichtet, Elektroschrott kostenfrei anzunehmen.
Neu ab Juli: Viele Supermärkte müssen Elektroschrott annehmen
Die Neuregelung ist bereits seit Jahresbeginn in Kraft, allerdings gilt noch bis 30. Juni 2022 eine Übergangspflicht. Ab Juli müssen Lebensmittelhändler dann aber Elektrokleingeräte wie Wasserkocher, Waffeleisen, Föhn oder Telefon kostenfrei annehmen. Die Regel gilt für alle Elektrogeräte mit einer Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter.
Voraussetzung für die verschärfte Rücknahmepflicht: Eine Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Außerdem müssen die Händler mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Sind beide Voraussetzungen gegeben, müssen die Supermärkte oder Discounter entsprechende Rücknahmestellen einrichten.
Da dies auf die meisten Filialen von Aldi, Lidl, Netto und Co. zutrifft, können Sie dort in Zukunft Elektroschrott in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Möchten Sie Elektrogeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern abgeben, müssen Sie im Gegenzug ein neues Elektrogerät kaufen.
Wie gewohnt können Sie Elektroschrott auch weiterhin bei Elektronikmärkten zurückgeben oder ihn korrekt entsorgen, lesen Sie dazu auch:
DUH-Umfrage: Lebensmittelhändler nicht gut für Rücknahmepflicht gerüstet
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes soll dazu beitragen, die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote für Elektroaltgeräte von 65 Prozent zu erreichen. Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) wird diese Quote seit Jahren deutlich unterschritten.
In einer aktuellen Umfrage der DUH konnte keiner der 13 größten Supermärkte, Discounter und Drogerien ein ausreichend verbraucherfreundliches Kommunikations- und Rücknahmekonzept vorweisen.
Doch die Lebensmitteleinzelhändler sind ab Juli ebenfalls verpflichtet, Kunden aktiv über die Rückgabemöglichkeiten der Elektrogeräte zu informieren. Denkbar sind hierfür gut sichtbar und gut lesbare Hinweise im Kassen- oder Eingangsbereich. Der Onlinehandel muss vergleichbare Informationen auf seiner Website bereitstellen oder versendeten Geräten schriftlich beilegen.
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