Abzocke: Verbraucherzentrale verklagt service-rundfunkbeitrag.de

Autor: Redaktion (lr) | Kategorie: Geld und Recht | 13.08.2024

Ein Betreiber wird verklagt, weil er Gebühren für einen Service erhebt, die eigentlich kostenlos sind.
Foto: Shutterstock/insta_photos

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Plattform service-rundfunkbeitrag.de eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen erhebt Gebühren für einen eigentlich kostenlosen Service. Was Verbraucherinnen und Verbraucher dazu wissen sollten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH, nachdem dieses den Forderungen einer Abmahnung der Verbraucherzentrale nicht nachgekommen ist. Die Kläger werfen dem Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de vor, Kundinnen und Kunden Serviceleistungen in Rechnung zu stellen, die eigentlich kostenlos sind.

Service-rundfunkbeitrag.de stellt kostenlose Leistungen in Rechnung

Wer online nach der Möglichkeit sucht, den Rundfunkbeitrag anzumelden, landete bis vor Kurzen häufig auf der Webseite service-rundfunkbeitrag.de, da diese in den Suchergebnissen weit oben platziert war. Die Plattform ist auch weiterhin online aufrufbar.

Der Plattformbetreiber bietet Formulare an, über die Verbraucherinnen und Verbraucher etwa eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.

Den Rundfunkbeitrag anzumelden ist kostenlos. Doch die Betreiber von service-rundfunkbeitrag.de verlangen dafür eine Gebühr von 29,99 Euro, so die Verbraucherzentrale. Hinzu kommt: Für Verbraucher seien diese Kosten nicht klar genug erkennbar.

Verbraucherzentrale stellt Unterlassungsklage vor Gericht

Der vzbv und die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hatten die SSS-Software Special Service GmbH deshalb bereits abgemahnt. Doch das Unternehmen gab aus Sicht der Verbraucherzentrale keine ausreichende Unterlassungserklärung ab. Deshalb klagt der vzbv nun vor dem Oberlandesgericht Koblenz auf Unterlassung.

Wie Verbraucher sich wehren können

Nur was tun, wenn man bereits eine Gebühr an die Firma bezahlt hat? Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Menschen auf die Webseite hereingefallen.

"Wer Geld bereits bezahlt hat, sollte das zurückverlangen", erklärt Sebastian Reiling, Referent im Team Sammelklagen des vzbv. Dazu ist eine Erklärung des Widerrufs nötig. Verbraucher können hierfür einen Musterbrief verwenden, der auf der Seite der Verbraucherzentrale zur Verfügung steht.

Wie die Verbraucherzentrale mitteile, hat die verklagte Firma bereits angekündigt, Widerrufserklärungen für Verträge zu akzeptieren, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden.

Weiterlesen auf oekotest.de: