Äpfel sind lecker, gesund und praktisch noch dazu: Sie lassen sich beim Spazierengehen oder beim Warten auf den Bus wunderbar einfach wegknabbern. Dabei hinterlassen sie noch nicht einmal Müll – na gut: nur ein abgenagtes Gehäuse, das hier "Butzen" und dort "Griebsch" genannt wird (oder ganz anders).
Apfelgehäuse bitte nicht in die Natur werfen
Ist gerade kein Mülleimer in der Nähe? Kein Problem: Kurz umgedreht, ob gerade keiner hinschaut – und schon kann man das abgenagte Gehäuse in die nächste Hecke werfen. Und wer in der Natur unterwegs ist, hat praktisch die ganze Landschaft als Bio-Mülleimer um sich, oder etwa nicht? Und wer weiß: Vielleicht freut sich sogar noch ein Tier über den Obstrest?
Nein, denn: Apfelgehäuse, -butzen & Co. einfach so wegzuwerfen, ist aus zwei Gründen keine gute Idee:
Bußgeld droht
Wer die Reste seines Apfels einfach in die Wiese wirft, verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das festlegt, dass Bioabfälle getrennt erfasst und verwertet werden sollen. Den Apfelrest nicht korrekt zu entsorgen, ist deshalb eine Ordnungswidrigkeit.
Und wer sich erwischen lässt, dem droht – je nach Bundesland – ein Bußgeld, das bis zu 100,- Euro betragen kann.
Zieht Lästlinge und Schädlinge an
Schädlinge und Lästlinge werden vom kostenlosen Nahrungsangebot angezogen, das ihnen der Mensch hinterlässt. Was in der freien Wildbahn kein allzu großes Problem ist, kann in der Stadt zum Ärgernis werden.
Obst- und andere Lebensmittelreste, die Menschen in öffentlichen oder privaten Grünflächen hinterlassen, machen die Gegend beispielsweise für Ratten attraktiv, die als Schädlinge gelten. Aber auch Lästlinge wie Ameisen werden von herumliegenden Obst-Abfällen angezogen.
Und zum Schluss: Was für Apfelgehäuse gilt, gilt natürlich auch für Bananenschalen, Mandarinenschalen, Birnengehäuse und Co.: Auch sie haben aus den genannten Gründen auf der Straße oder im Gebüsch nichts verloren.