Ausweisen mit dem Handy: Identitätsnachweis bald per Smartphone möglich

Autor: Lena Pritzl | Kategorie: Geld und Recht | 21.05.2021

Sich per Smartphone ausweisen und bequem online Verwaltungsdienste in Anspruch nehmen – das soll künftig möglich sein.
Foto: Shutterstock / Dean Drobot

Den Wohnsitz ändern oder ein Auto online zulassen – bald sollen Sie beides bequem ohne Vorlage eines Ausweisdokumentes erledigen können. Der Bundestag hat beschlossen, dass der Nachweis der Identität mit dem Smartphone möglich sein soll.

Bislang sind für Online-Verwaltungsleistungen wie eine Wohnsitzanmeldung oder eine Pkw-Zulassung noch ein Personalausweis mit aktiviertem Chip notwendig, eine Pin sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät oder eine App.

Durch das neue Gesetz, das der Bundestag am 20. Mai beschlossen hat, soll es künftig möglich sein, seine persönlichen Daten direkt auf seinem Smartphone speichern zu können. Dann braucht man lediglich sein Handy und eine persönliche Geheimnummer (Pin), um sich auszuweisen.

Ausweisen mit Handy soll Behördendienste digitalisieren

Bereits jetzt können Bürger sich elektronisch ausweisen, allerdings nur mit einem Personalausweis mit eID-Funktion. Diese Option wird allerdings noch nicht viel genutzt. Durch die Gesetzesänderung möchte die Bundesregierung das ändern und das digitale Ausweisen erleichtern und nutzerfreundlicher gestalten.

Per Smartphone-Identifizierung kann man dann bequem online ein neues Auto zulassen oder den Wohnsitz ummelden. Auf längere Sicht rücken nach Meinung der Bundesregierung damit auch die digitale Abgabe der Steuererklärung oder die Eröffnung eines Bankkontos per Handy-Perso näher.

Besonderer Sicherheitschip ist notwendig 

Um das Ausweisen auf dem Handy sicher zu gestalten und Datenmissbrauch vorzubeugen, ist für das neue System eine hochwertige Sicherheitsarchitektur auf den Smartphones erfordlich. Derzeit bringen nur wenige Handys auf dem Markt den besonderen Sicherheitschip mit, darunter das Samsung Galaxy S20. Das berichtete der Bayerische Rundfunk im Februar.

Die Bundesregierung betont, dass die Technologie grundsätzlich breit anwendbar sei, die Hersteller müssten die Nutzung aber noch großflächiger zur Verfügung stellen.

Die gerade beschlossene Gesetzesänderung ist Teil des Onlinezugangsgesetzes, das Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens Ende 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen auch elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist ein wichtiger Teil davon. Die Gesetzesänderung soll im September 2021 in Kraft treten.

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