Die Deutsche Bahn (DB) will bis 2030 zahlreiche Strecken sanieren und so ihre Pünktlichkeit verbessern. Denn 2024 kamen nur circa 63 Prozent der ICE- und IC-Züge mit weniger als sechs Minuten Verspätung an – an 80 Prozent der Verspätungen im Fernverkehr soll die veraltete Infrastruktur schuld sein.
Generalsanierung der Bahn: Wo gibt es Beeinträchtigungen?
Die nötigen Sanierungsarbeiten gehen oft mit Streckensperrungen einher. Die Strecke zwischen Hamburg und Hannover soll etwa vom 1. Mai bis 10. Juli 2026 in weiten Teilen gesperrt werden, und ab Februar 2029 dann noch einmal fünf Monate lang. Ab August bis Mai 2026 wird der Zugverkehr zwischen Hamburg und Berlin umgeleitet.
Aktuell wird etwa an der Strecke Emmerich‒Oberhausen gearbeitet, bis etwa Mai 2026. Die Strecke soll teils gesperrt, teils eingleisig befahrbar sein.
Die Bauarbeiten entlang der Riedbahn zwischen Frankfurt am Main und Mannheim wurden abgeschlossen und haben die Pünktlichkeit entlang der Strecke offenbar verbessert.
Infos zu den betroffenen Strecken und Maßnahmen finden Sie auf der eigens eingerichteten Webseite der DB. Die Verbraucherzentrale warnt, dass Fahrgäste während der Sanierungsarbeiten mit zusätzlichen Verspätungen rechnen müssen – auf den betroffenen Strecken sowie entlang von Umleitungsstrecken.
Zug hat Verspätung wegen Generalsanierung: Welche Rechte Sie haben
Wenn Züge wegen der Generalsanierung verspätet sind oder ausfallen, können Fahrgäste in vielen Fällen Geld zurückbekommen. Grundlage ist der sogenannte Baustellenfahrplan. Dieser zeigt, wie die Bahn während der Bauzeit fahren soll. Wer sich danach richtet und trotzdem länger warten muss, hat Anspruch auf Entschädigung, erklärt die Verbraucherzentrale.
Kommt der Zug später an als im Baustellenfahrplan vorgesehen oder fällt er ganz aus, müssen Eisenbahnunternehmen gegebenenfalls zahlen.
Im Fernverkehr gilt generell laut DB:
- Es gibt ab 60 Minuten Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises zurück.
- Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
- Wer eine Bahncard 100 besitzt, bekommt pauschal 10 Euro in der zweiten Klasse oder 15 Euro in der ersten Klasse.
Im Nahverkehr fällt die Entschädigung kleiner aus. Für das Deutschlandticket und ähnliche Zeitkarten gibt es ab 60 Minuten Verspätung am Ziel 1,50 Euro (2. Klasse) oder 2,25 Euro (1. Klasse). Diese Summen zahlt die Bahn aber nur, wenn der Gesamtbetrag über vier Euro liegt. Dafür müssen Fahrgäste ihre Verspätungen sammeln und einreichen. Insgesamt können sie bis zu 25 Prozent des Monatspreises erstattet bekommen.
Wichtig: Entsteht die Verspätung durch "höhere Gewalt", muss die Bahn gegebenenfalls nicht zahlen. Dazu zählen etwa Wetterereignisse wie Starkregen oder Stürme sowie Notarzteinsätze, schreibt die Verbraucherzentrale.
Rückzahlung wegen Verspätung beantragen: So geht's
Entschädigungsansprüche können Sie online anmelden, über die Webseite der Bahn oder per DB-Navigator-App.
Alternativ können Sie das Fahrgastrechte-Formular herunterladen beziehungsweise beim Servicepersonal im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum anfordern. Dieses können Sie ausgefüllt per Post versenden, hier finden Sie das Adress-Label. Laut DB müssen Sie auch Belege beilegen, etwa eine Fahrkartenkopie. Mehr Informationen finden Sie hier.
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