Bauen dauert meist länger als geplant. Gründe dafür sind vielfältig: ein mangelhaftes Fundament, zu wenig Arbeitskräfte, schlechtes Wetter oder nicht verfügbares Baumaterial.
Ein weiterer häufiger Grund: Bauvorhaben werden laut Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein oft begonnen, bevor die verbindliche Planung abgeschlossen ist. Kommt es später zu Änderungen, kann das den Zeitplan auf der Baustelle durcheinanderbringen.
Wer zahlt für Bauverzögerungen?
Stellt sich die Frage: Wer kommt für die Verzögerung auf? Dabei gilt: Werden die Verzögerung durch Bauunternehmen oder Handwerker verursacht, können Bauherren Schadenersatz geltend machen.
Nicht eingeplante Sonderwünsche, die das Vorhaben verzögern, gehen hingegen in der Regel zulasten des Bauherrn. Das kann der Fall sein, wenn der Bauherr doch lieber Holz statt Kunststofffenster oder gar ein größeres Bad haben möchte.
Für Sonderwünsche während der Bauphase sollten deshalb verbindliche zeitliche Regelungen getroffen werden. Vor allem aber gilt: Bauherren sollten immer konkrete Termine beziehungsweise Fristen vereinbaren und beteiligte Bauunternehmen vor Vertragsschluss verpflichten, in einem Terminplan darzustellen, wann welche Bauleistungen erbracht werden.
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