Beitragserhöhung: So können Sie die Krankenkasse wechseln – und sparen

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Geld und Recht | 11.01.2021

Tipps für den Wechsel der Krankenkasse
Foto: Shutterstock / Lothar Drechsel

Viele gesetzliche Krankenkassen erhöhen 2021 ihren Zusatzbeitrag. Wer jetzt die Krankenkasse wechselt, kann viel Geld sparen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollten Sie allerdings einige Dinge beachten.

  • Für viele Versicherte wird die Krankenversicherung 2021 teurer, fast jede zweite gesetzliche Krankenkasse hat zum Jahreswechsel die Beiträge erhöht.
  • Die gute Nachricht: Der Krankenkassen-Wechsel ist deutlich einfacher geworden.
  • Wenn Sie über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken, sollten Sie dabei nicht nur auf die Höhe des Beitrags schauen, sondern auch prüfen, welche Extraleistungen die neue Kasse anbietet.

In den letzten Tagen haben viele gesetzlich Versicherte Post von ihrer Krankenkasse bekommen – mit der Information über gestiegene Beiträge im neuen Jahr. Viele trifft die Beitragserhöhung hart, nicht wenige denken über einen Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse nach. Das ist verständlich, denn in manchen Fällen lässt sich durch einen Wechsel der Krankenkasse viel Geld sparen.

Wir klären Sie darüber auf, was Sie bei einem Wechsel der Krankenkasse beachten sollten, wie Sie Geld sparen können –­ und wo Sie vorsichtig sein sollten.

Höhe des Krankenkassenbeitrags

Bei allen gesetzlichen Krankenkassen liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts, die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2021 bei 58.050 Euro. Dazu legt jede Kasse individuell einen Zusatzbeitrag fest. Der liegt bei manchen Kassen bei 0,5 Prozent, bei anderen wiederum bei 1,9 Prozent. Im Schnitt beträgt er 1,3 Prozent (Quelle: Verivox).

Der Grund für die höheren Krankenkassenbeiträge: Zum einen verursacht die Coronakrise zusätzliche Kosten bei den Krankenkassen, zum anderen fehlt den Kassen Geld, weil viele Mitglieder 2020 in Kurzarbeit waren und weniger Beiträge eingezahlt haben.

Beispiele für Krankenkassen mit einem vergleichsweise hohen Zusatzbeitrag 2021 (Stand: 11.1.2021):

  • Techniker Krankenkasse 1,2 Prozent (2020: 0,9 Prozent)
  • AOK Plus 1,2 Prozent (2020: 0,6 Prozent)
  • Barmer Ersatzkasse 1,5 Prozent (2020: 1,1 Prozent)
  • DAK-Gesundheit 1,5 Prozent (2020: 1,5 Prozent)
  • pronova BKK 1,5 Prozent (2020: 1,5 Prozent)
  • Knappschaft 1,6 Prozent (2020: 1,1 Prozent)

Beispiele für Krankenkassen mit einem vergleichsweise niedrigen Zusatzbeitrag 2021 (Stand: 11.1.2021):

  • hkk 0,39 Prozent
  • BKK Firmus 0,44 Prozent
  • AOK Sachsen-Anhalt 0,6 Prozent
  • Debeka BKK 0,9 Prozent

Sparen beim Krankenkassen-Wechsel 

Wechselt ein Gutverdiener von einer Krankenkasse mit einem hohen Zusatzbeitrag zu einer mit einem geringen Beitrag, kann er dabei in manchen Bundesländern mehrere Hundert Euro sparen. "Ein Arbeitnehmer, dessen Jahreseinkommen 58.050 Euro überschreitet, würde durch einen Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter 438 Euro weniger zahlen", rechnet das Vergleichsportal Verivox vor.

So funktioniert der Wechsel der Krankenkasse

Seit Jahresanfang ist es leichter geworden, die Krankenkasse zu wechseln:

  • Sie müssen Ihre alte Kasse nicht mehr selbst kündigen und
  • Sie müssen nicht mehr mindestens 18 Monate dort versichert sein.

Wer wechseln möchte, muss nur bei der neuen Krankenkasse einen Beitrittsantrag stellen. Die neue Krankenkasse informiert dann die alte; eine Kündigung bei der alten Krankenkasse ist nicht mehr notwendig. Sie sollten dann nur noch Ihren Arbeitgeber wissen lassen, bei welcher Krankenkasse Sie von nun an versichert sind.

Wer die Krankenkasse wechseln möchte, hat eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende.

Sonderkündigungrecht bis 31.1. bei Beitragserhöhungen

Wenn die Krankenkasse die Beiträge erhöht, wie es derzeit häufig der Fall ist, gilt das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Sie können zum Ende des Monats kündigen, in dem der erhöhte Beitrag zum ersten Mal fällig wird. Wenn Ihre aktuelle Kasse die Beiträge zum Januar 2021 erhöht kann, können Sie bis 31. Januar kündigen.

Krankenkassen-Wechsel bei neuem Arbeitgeber

Wer den Arbeitgeber wechselt, kann sofort die Krankenkasse wechseln, die zwölfmonatige Bindung an die alte Kasse besteht in diesem Fall nicht.

Kann jeder die Krankenkasse wechseln?

Ja, jeder kann die Krankenkasse wechseln. Gesetzliche Krankenkassen dürfen Versicherte nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen. Voraussetzung für einen Wechsel ist lediglich, dass Sie in der alten Krankenkasse mindestens 12 Monate Mitglied waren. 

Augen auf bei der Krankenkassen-Wahl 

Oft ist allein die Höhe des Krankenkassenbeitrags entscheidend für die Wahl der Krankenkasse. In einigen Fällen ist das aber zu kurz gedacht: Bei einem Wechsel der Krankenkasse sollten Sie ganz genau hinschauen, welche Extra-Leistungen die neue Krankenkasse bezahlt – und ob sich damit eine vermeintlich teure Krankenkasse nicht doch lohnt.

95 Prozent der Leistungen zählen zur "medizinischen Grundversorgung", sie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Schutzimpfungen, der Zahnreinigung, Homöopathie, Osteopathie, bestimmten Untersuchungen in der Schwangerschaft oder bei künstlicher Befruchtung gibt es jedoch große Unterschiede. Überlegen Sie, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und fragen Sie nach, ob diese von der neuen Krankenkasse übernommen werden.

Werfen Sie auch einen Blick auf das Bonusprogramm der jeweiligen Krankenkasse. Hier lässt sich oft mit wenig Aufwand Geld in Form eines Bonus sparen.

Gibt es Risiken beim Wechsel der Krankenkasse?

Sie müssen keine Angst haben, dass beim Wechsel eventuell etwas schief geht und Sie im schlimmsten Fall für kurze Zeit gar nicht versichert sind. Das kann nicht passieren, denn im Zweifel ist weiterhin die alte Krankenkasse zuständig.

Wenn Sie aktuell in Behandlung sind (z.B. Psychotherapie), müssen Sie die neue Krankenkasse darüber informieren. Allermeist wird die Therapie weiterhin genehmigt. Für Behandlungen, die die alte Kasse noch genehmigt hat, die aber noch nicht begonnen haben, müssen Sie bei der neuen Krankenkasse erneut einen Antrag stellen. Dieser muss nicht zwingend genehmigt werden.

Weitere Informationen: Bundesministerium für Gesundheit

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